Das sagte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz dem "Trierischen Volksfreund". Er habe nur die Funktionsweise einer Solidargemeinschaft erläutern wollen. Menschen, die sich dadurch verletzt fühlten, bitte er um Entschuldigung.
Vergleich stößt auf Kritik
Der Bischof hatte am Sonntag in Trier gesagt, er sehe keine Alternative zur Zahlung von Entschädigungsleistungen für Missbrauchsopfer aus der Kirchensteuer. Die Kirchenmitglieder seien als Solidargemeinschaft in der Pflicht - auch wenn es vielen Gläubigen widerstrebe, mit ihren Beiträgen für Verfehlungen einzelner Geistlicher einzustehen. Ähnlich müssten die Steuerzahler auch für die gescheiterte Pkw-Maut aufkommen.
Dieser Vergleich stieß in Sozialen Medien und bei der katholischen Frauenbewegung "Maria 2.0" auf Kritik.
Die Initiative wandte sich am Montag in Münster auch gegen den Plan, die Entschädigungen aus der Kirchensteuer zu entrichten. Für das kollektive Versagen der Bischöfe und ihrer leitenden Mitarbeiter dürften die Gläubigen als Solidargemeinschaft nicht in Haftung genommen werden. "Diese Idee der 'Vergesellschaftung' von Wiedergutmachungen für begangene Verbrechen ist abstoßend." Als Erste müssten noch lebende Täter und zweitens die Bischöfe als verantwortliche Dienstherren mit einem Teil ihres Gehaltes herangezogen werden. Danach wären die Vermögen der Bischöflichen Stühle sowie für soziale Zwecke bestimmte Bistumsvermögen anzugehen.
Solidargemeinschaft müsse eintreten
Nach den Worten von Ackermann zahlt die Kirche aus Kirchensteuermitteln auch in den Entschädigungsfonds für Heimkinder ein und in die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie.
Auch hier müsse die Solidargemeinschaft eintreten, da die meist längst verstorbenen Täter nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden könnten. Ackermann betonte, das Bistum habe Leistungen für Missbrauchsopfer bislang aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls finanziert. Weiter sagte er, auch dabei handele es sich nicht um sein Privatvermögen, sondern um Mittel der Gemeinschaft.
Die Deutsche Bischofskonferenz will die Zahlungen an die Missbrauchsopfer neu regeln. Bislang erhalten Betroffene zur "Anerkennung zugefügten Leids" Pauschalzahlungen von rund 5.000 Euro, in Einzelfällen auch mehr.
Eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Missbrauchsopfern plädiert für eine pauschale Entschädigung von rund 300.000 Euro pro Fall oder ein abgestuftes Entschädigungsverfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden sollen. Schätzungen zufolge könnte dies Zahlungen von insgesamt bis zu einer Milliarde Euro nach sich ziehen.