Österreich
Die österreichischen Bischöfe haben bereits im Juni 2010 eine Entschädigungsregelung für Missbrauchsopfer erlassen. Demnach soll die "Stiftung Opferschutz" eine je nach Schwere der erlittenen Übergriffe gestaffelte Entschädigung zahlen. Die Beträge bewegen sich zwischen 5.000 und 25.000 Euro.
Irland
Seit 2002 werden Opfer von physischer Misshandlung oder sexuellem Missbrauch in den staatlichen und kirchlichen Einrichtungen Irlands in organisierter Form entschädigt. Das "Residential Institutions Redress Board" verwaltet die von Staat und Kircheninstitutionen bereitgestellten Gelder und regelt ihre Verteilung. Insgesamt haben Staat und Kirche 2,1 Milliarden Euro bereitgestellt.
Nach einer Prüfung erhalten die Antragsteller je nach Schwere der Misshandlung oder des Missbrauchs maximal 300.000 Euro Entschädigung.
Bis 2010 wurden 14.753 Anträge eingereicht; die Mehrzahl der Opfer wurde mit bis zu 100.000 Euro entschädigt.
USA
In den Vereinigten Staaten haben Missbrauchsopfer weitergehende Möglichkeiten ziviler gerichtlicher Schadenersatzklagen als in anderen Ländern. US-Bistümer und -Orden zahlten bislang mehr als zwei Milliarden Dollar Schadenersatz an Opfer. Mehrere Bistümer beantragten Gläubigerschutz, weil die Schadenersatzforderungen der Opfer nicht mehr bedient werden konnten.
Bis Ende 2010 hatten sieben Bistümer und der Jesuitenorden in Oregon ihre Zahlungsunfähigkeit erklärt, darnter Davenport in Iowa, Fairbanks in Alaska, Portland in Oregon, San Diego in Kalifornien, Spokane in Washington, Tucson in Arizona, Wilmington in Delaware und Milwaukee in Wisconsin. Nach eigenen Angaben zahlte allein die Erzdiözese Chicago seit 2000 rund 200 Millionen Dollar an Missbrauchsopfer.
Kanada
Für die Opfer wurden 1,9 Milliarden kanadische Dollar (etwa 1,45 Milliarden Euro) als Entschädigung bereitgestellt. Zugleich wurde die Einrichtung der "Wahrheits- und Versöhnungskommission" beschlossen.
Australien
Gemäß Empfehlungen der nationalen Missbrauchskommission wurden in Australien die gesetzlichen Grundlagen für einen nationalen Entschädigungsfonds geschaffen, dem mittlerweile gut 90 Prozent aller katholischen Bistümer und Gemeinden beigetreten sind. Schätzungen zufolge werden für Zahlungen an rund 60.000 Missbrauchsopfer umgerechnet 2,5 Milliarden Euro benötigt. Davon muss die katholische Kirche etwa 645 Millionen Euro tragen.