Mit der Aufhebung des "Päpstlichen Geheimnisses" bei der Verfolgung von Missbrauchs-Straftaten hat Papst Franziskus eine Forderung nach mehr kirchlicher Transparenz erfüllt.
Die am Dienstag veröffentlichte Instruktion nimmt kirchliche Verfahren zu Sexualstraftaten vom Siegel der besonderen Geheimhaltung aus. Dazu zählen sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material, aber auch sonstige sexuelle Handlungen unter Gewalt, Drohung oder Amtsmissbrauch, sowie die Vertuschung solcher Verbrechen.
Schweigepflicht gelockert
Zuletzt hatte beim Anti-Missbrauchsgipfel in Rom Ende Februar unter anderem der Münchner Kardinal Reinhard Marx die Anwendung des "Päpstlichen Geheimnisses" bei kirchlichen Prozessen gegen Missbrauchstäter infrage gestellt. Zwar unterliegen laut der neuen Instruktion "Sulla riservatezza delle cause" (Über die Vertraulichkeit von Verfahren) entsprechende Vorgänge weiter einer besonderen Vertraulichkeit zum Schutz der Beteiligten und Betroffenen. Gleichwohl dürften dadurch Ermittlungen und eine etwaige bestehende staatliche Anzeigepflicht nicht behindert werden.
Demnach können Unterlagen aus kirchlichen Verfahren, die bisher einer besonderen Geheimhaltung unterlagen, staatlichen Behörden auf Anfrage herausgegeben werden. Im Fall vatikanischer Akten, etwa der Glaubenskongregation, muss die Anfrage über die üblichen diplomatischen Kanäle erfolgen. Handelt es sich um ein Verfahren im Bistum, sollen sich die staatliche Ermittler an den zuständigen Bischof wenden. Eine uneingeschränkte Weitergabe an die Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen.
Des weiteren dürfen weder die Person, die einen Verdacht anzeigt, noch das mutmaßliche Opfer und etwaige Zeugen durch eine Schweigepflicht gebunden werden. Das bedeute in der Umkehr auch, dass Opfer nun erfahren können, zu welcher Strafe der Täter verurteilt wurde, wie Erzbischof Charles Scicluna "Vatican News" in einem Interview erläuterte. Opfervertreter hatten wiederholt kritisiert, dass sie über die kirchenrechtliche Bestrafung der Täter im Unwissenden gelassen wurden.
Beichtgeheimnis nicht betroffen
Das Beichtgeheimnis wird durch die Reform nicht berührt. Es bleibe uneingeschränkt bestehen, betont der Sekretär des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte, Juan Ignacio Arrieta, in einem Kommentar. Anliegen der Neuregelung sei es, die Vertraulichkeit bei den genannten Strafverfahren zu präzisieren und eine sicherere Handhabung zu gewährleisten, so Arrieta.
Die Instruktion, die sofort in Kraft tritt, besteht aus fünf Punkten und wurde vom vatikanischen Staatssekretariat veröffentlicht. Sie präzisiert einzelne Regelungen des päpstlichen Erlasses "Vos estis lux mundi" vom März 2019 sowie der schon mehrfach revidierten "Normen über schwerere Verbrechen" von 2001, deren Behandlung der Glaubenskongregation vorbehalten sind.
Dass und wie begründete Verdachtsmomente kirchenintern, aber auch staatlichen Behörden zu melden sind, hatte der Papst bereits mit dem Erlass vom März angeordnet. Die Neuregelungen präzisieren dies mit Blick auf das sogenannte "secretum pontificum". Das US-Magazin "America" zitiert ungenannte Quellen, denen zufolge Franziskus für diese Neuregelung Widerstand im Vatikan habe überwinden müssen.
Was ist ein "Päpstliches Geheimnis"?
Als "Päpstliches Geheimnis" werden laut einer Regelung von 1974 strenge Geheimhaltungsnormen für bestimmte Rechts- und Verwaltungsvorgänge in der katholischen Kirche bezeichnet. Ihre Verletzung steht unter Strafe. Fortan werden vom "Päpstlichen Geheimnis" vor allem noch Vorgänge zur Ernennung neuer Bischöfe und Kardinäle geschützt. Kritiker hatten wiederholt das "Päpstliche Geheimnis" als eine Ursache für Vertuschung in Missbrauchsfällen bezeichnet.
Der juristische Grundsatz der Unschuldsvermutung für die Beschuldigten widerspreche nicht der Forderung nach Transparenz, so Kardinal Marx beim Anti-Missbrauchsgipfel in Rom. Umgekehrt sei ein transparentes, öffentliches und klar geregeltes Verfahren der "beste Sicherungsmechanismus gegen Vorurteile oder falsche Beurteilungen eines Falls".
In einem weiteren Erlass verschärfte der Vatikan die strafrechtliche Regelung gegen kinderpornografisches Material. Dazu wurde in den "Normen über schwerere Verbrechen" das Schutzalter von 14 Jahren auf die Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht. Demnach begeht jeder Kleriker eine Straftat, "der pornografische Bilder von Minderjährigen unter achtzehn Jahren" in jedweder technischen Form zur sexuellen Befriedigung erwirbt, aufbewahrt und verbreitet.