Das Schreiben richtet sich an alle Parlamentarier und liegt der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vor. Die Funke Mediengruppe hatte am Dienstag unter Berufung auf Parlamentskreise berichtet, dass die Entscheidung über eine Neuregelung für 16. Januar geplant ist.
Zwei Anträge zur Abstimmung
Zur Abstimmung stehen zwei Anträge. Eine Abgeordnetengruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach will eine doppelte Widerspruchslösung einführen. Demnach soll künftig jeder Bürger prinzipiell Organspender sein - außer, er hat ausdrücklich in einem Register sein Nein dokumentiert oder es seinen Angehörigen mitgeteilt.
Eine parteiübergreifende Gruppe um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock und den ehemaligen CDU-Gesundheitsminister Hermann Gröhe hält dagegen an der geltenden Zustimmungslösung fest, will die Entscheidung aber verbindlicher machen. So sollen mögliche Organspender regelmäßig daran erinnert werden, ihre Entscheidung in einem Spenderregister zu dokumentieren. Bei der Zustimmungslösung ist nur derjenige Organspender, der einer Organentnahme zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat.
Baerbock erklärte dazu auf Anfrage: "Mit der wiederkehrenden Befragung - spätestens alle zehn Jahre - machen wir zusammen mit Abgeordneten von Union, SPD, FDP und Linken einen Vorschlag, der einerseits die Zahl der Organspendenzahlen erhöht, andererseits aber das Recht auf die Unversehrtheit des eigenen Körpers wahrt und zugleich zeitnah umzusetzen ist."
Doppelte Widerspruchregelung ein "Paradigmenwechsel"?
Das Schreiben des Höffner-Kreises betont, dass es bei einer Spende um "die freiwillige und bewusste Entscheidung für die Transplantation" gehen müsse. Die doppelte Widerspruchregelung stelle hingegen "einen Paradigmenwechsel" dar: "Ein Nichtäußerung des Willens ist damit faktisch die Zustimmung zur Organentnahme." Zudem schwäche die Widerspruchslösung die "zentrale Rolle der Angehörigen".
Der Vorsitzende des Höffner-Kreises, Christian Hirte (CDU), sagte auf Anfrage: "Schweigen als Zustimmung ist dem deutschen Recht und den medizinischen Prinzipien fremd und nicht sachgerecht." Zudem führe die doppelte Widerspruchslösung "nicht zwangsläufig zu einer höheren Zahl an Organspendern."
Der rund 50 Personen umfassende Kardinal-Höffner-Kreis diskutiert bestimmte Themen auf der Grundlage der christlichen Gesellschaftslehre und christlicher Wertvorstellungen.