Debatte um Organspende: Mediziner fordert Nachbesserungen

"Fehler in beiden Entwürfen"

Vor der Bundestagsentscheidung zur Neuregelung der Organspende bringen sich Befürtworter beider Gesetzentwürfe in Position. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation sieht bei beiden Entwürfen Nachbesserungsbedarf.

Ausfüllen eines Organspendeausweises / © Julia Steinbrecht (KNA)
Ausfüllen eines Organspendeausweises / © Julia Steinbrecht ( KNA )

"Die Autoren berücksichtigen die konkrete Situation auf den Intensivstationen bei möglichen Organspendern nicht hinreichend", sagte der medizinische Vorstand der DSO, Axel Rahmel, der "Welt" (Dienstag). Es sei nötig, dass eine entsprechende Änderung "noch nachträglich an demjenigen Entwurf vorgenommen wird, den der Bundestag beschließt".

Der Bundestag wird am Donnerstag über zwei Entwürfe fraktionsübergreifender Abgeordnetengruppen abstimmen. Die Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock will die bisherige Zustimmungslösung weiterentwickeln - Organspender ist man demnach nur bei ausdrücklicher Willenserklärung. Die Bürger sollen aber verstärkt informiert und zu einer Entscheidung animiert werden.

Die Gruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) fordert eine Widerspruchslösung. Bei ihr gilt jeder zunächst als potenzieller Organspender, sofern er nicht ausdrücklich widerspricht oder die Angehörigen die Organentnahme nicht ausdrücklich anhand eines mutmaßlichen Patientenwillens ablehnen. Beide Entwürfe fordern die Einführung eines elektronischen Organspenderegisters, in dem die jeweiligen Willenserklärungen hinterlegt sind.

"Einsicht muss schon früher erfolgen"

Nach Ansicht von Rahmel haben beide Entwürfe den Fehler, dass die Einsicht in das Register erst dann erfolgen soll, wenn der Hirntod des Patienten bereits festgestellt worden ist. Erforderlich sei die Einsicht aber schon in einer früheren Phase, "wenn keine Aussicht mehr auf Heilung eines Patienten besteht und der irreversible Hirnfunktionsausfall vermutet wird oder unmittelbar bevorsteht", so der DSO-Vorstand.

Schon in dieser Phase müssten Ärzte entscheiden, ob sie die Therapie sofort beenden und den Patienten sterben lassen oder die Beatmung bis zum tatsächlichen Hirntod und der dann möglichen Organentnahme weiterlaufen lassen.

Es sei "wichtig zu wissen, dass eine Organspende zumindest eine zeitlich befristete Intensivtherapie mit Beatmung voraussetzt". Deshalb müsse die Bereitschaft zur Organspende oder aber deren Ablehnung den Medizinern bereits vor dem Hirntod bekannt sein.

"Problem ohne Widerspruchslösung nicht zu lösen"

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach drängt vor der Debatte am Donnerstag erneut auf eine Zustimmung zur sogenannten Widerspruchslösung. "Deutschland wird in Europa bei den Organspenden Schlusslicht bleiben, wenn die Widerspruchslösung nicht eingeführt wird", sagte er der "Passauer Neuen Presse" (Dienstag).

Weder durch eine bessere Organisation der Organspende noch durch eine Überarbeitung der Zustimmungslösung werde Deutschland erfolgreich sein. "85 Prozent der Deutschen sind bereit, Organe zu spenden", betonte der Politiker, "aber nur eine Minderheit erklärt sich mit dem Organspendeausweis oder über die Angehörigen zu Spendern. Dieses Problem ist ohne die Widerspruchslösung nicht zu lösen".

Kritikern, die warnen, bei der Widerspruchslösung werde Schweigen als Zustimmung gedeutet werden, entgegnete Lauterbach: "Das hat nichts mit Schweigen zu tun. Jeder, der kein Organspender sein möchte, kann sich zu jedem Zeitpunkt in ein Register eintragen lassen. Dann ist er oder sie kein Organspender."


Quelle:
KNA