Die beiden großen Kirchen sind gegen den Entwurf der Widerstandsregelung von Gesundheitsminister Spahn. Sie hätten "erhebliche rechtliche, ethische und seelsorgerliche Bedenken", so schreiben sie im Dezember 2019 in einem eindringlichen Brief an die Abgeordneten zum Thema Organspende. Der Staat "würde damit tief in den Kernbereich der menschlichen Existenz eingreifen".
Unterzeichnet ist das Schreiben vom Bevollmächtigten der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Martin Dutzmann, und dem Leiter des Katholischen Büros in der Hauptstadt, Karl Jüsten. "Mit dem Brief wollten wir vor den Weihnachtstagen einen Impuls geben zur individuell wie gesellschaftlich sehr folgenreichen Entscheidung des Bundestages Anfang des kommenden Jahres zur Organspende", sagte Dutzmann dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Die Kirchen sprechen sich stattdessen für die Regelung aus, wonach die Zustimmung auch weiterhin Voraussetzung für eine Organspende ist. Sie sei geeignet, "die erfreulich große Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung in eine individuelle Organspendebereitschaft zu überführen", heißt es in dem Brief. Zu den ethischen Bedenken gegen die Pläne von Spahn und anderen erklärte Dutzmann: "Wir sind der Meinung, dass der Staat hier einen zu tiefen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vornimmt, auch wenn ein Widerspruch möglich ist."
Bei jeder Weitergabe persönlicher Daten gelte, dass man dieser explizit zustimmen müsse. "Das darf bei meinem Herzen oder meiner Niere doch nicht andersherum sein", sagte der Prälat. Zudem sei bislang nicht erwiesen, dass die Widerspruchsregelung die Zahl der Organtransplantationen tatsächlich erhöhen werde. "In Ländern mit Widerspruchslösung, die höhere Organspenderzahlen verzeichnen, spielen auch andere Faktoren eine wesentliche Rolle: In Spanien etwa gilt als Kriterium für die Möglichkeit der Organentnahme der Herztod, nicht der Hirntod wie bei uns", sagte Dutzmann. (epd)