Kläger gegen Wittenberger "Judensau"-Relief legt Revision ein

Ein Fall für den BGH

Der Streit um die antisemitische Schmähplastik an der Wittenberger Stadtkirche beschäftigt nun den Bundesgerichtshof. Der jüdische Kläger habe dort Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg eingelegt.

Darstellung in Wittenberg / © Norbert Neetz (KNA)
Darstellung in Wittenberg / © Norbert Neetz ( KNA )

Das bestätigte ein Gerichtssprecher in Naumburg auf Anfrage. Das OLG hatte Anfang Februar entschieden, dass das mittelalterliche "Judensau"-Relief an der Außenfassade der Kirche hängen bleiben darf. Der Kläger fordert eine Abnahme, weil die Schmähplastik Juden antisemitisch beleidige. Ähnliche Darstellungen finden sich noch an rund 30 evangelischen und katholischen Kirchen im deutsch geprägten Kulturraum.

Das Gericht urteilte, der Straftatbestand der Beleidigung sei nicht erfüllt. Die Zurschaustellung der Plastik "verletzt nicht die Ehre der Juden", da das Relief aus dem 13. Jahrhundert inzwischen in ein Gedenkensemble "mit anderem Sinn" eingebettet sei. Der Informationstext bringe "unmissverständlich" zum Ausdruck, dass sich die Kirchgemeinde vom verhöhnenden und beleidigenden Charakter der Plastik und der Missachtung von Juden ausdrücklich distanziere. Der Richter räumte ein, dass das Relief isoliert betrachtet einen beleidigenden Inhalt habe.

Vermutlich von Luthers antijüdischer Schift inspiriert

Auf dem Relief in etwa vier Metern Höhe an der Predigtkirche des Reformators Martin Luther (1483-1546) ist ein Rabbiner zu sehen, der den Schwanz eines Schweins anhebt und ihm in den After sieht. Zwei weitere Juden saugen an den Zitzen des Tiers.

Das Schwein gilt den Juden als unrein. Hinzu kommt die 1570 eingelassene Inschrift "Rabini-Schem HaMphoras". Diese ist vermutlich inspiriert von Luthers antijüdischer Schrift "Vom Schem Hamphoras und vom Geschlecht Christi" von 1543. Schem Ha Mphoras steht für den im Judentum unaussprechlichen heiligen Namen Gottes.


Quelle:
KNA