"Wir haben uns dazu entschieden, die Ausnahmeregelungen nicht für Karfreitag und Ostersonntag gelten zu lassen", teilte das Wirtschaftsministerium am Freitagnachmittag in Stuttgart mit. Die Corona-Verordnung hatte die Öffnung von Supermärkten an Sonn- und Feiertagen ermöglicht, um den Kundenverkehr zu entzerren.
Das Ministerium appelliert nun an alle Bürger, die Infektionsgefahr nicht durch ein "erhöhtes Einkaufsvorkommen vor Ostern" zu erhöhen.
Ausnahme nur an Ostermontag vorstellbar
Die Proteste hatten sich überwiegend gegen die Ladenöffnung am Karfreitag gerichtet. Die vier großen Kirchen im Südwesten und zwei Gewerkschaften hatten umgehend die Rücknahme dieser Entscheidung gefordert.
Die evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg bezeichneten die Entscheidung der Landesregierung als nicht akzeptabel. "Es ist unvorstellbar, dass die Menschen an diesem Tag einkaufen gehen, aber nicht in den Gottesdienst dürfen", teilten sie mit.
Das Erzbistum Freiburg und die Diözese Rottenburg-Stuttgart bekräftigten diese Forderung. Wenn erweiterte Ladenöffnungen aus Sicht der Landesregierung absolut notwendig seien, sei in dieser Ausnahmesituation höchstens eine Ladenöffnung am Ostermontag vorstellbar.
Gewerkschaften: Verkäufer brauchen Osterpause
Die Gewerkschaft ver.di Baden-Württemberg und der Bezirk Baden-Württemberg des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) bezeichneten die Ladenöffnungen als "völlig überflüssig" und "skandalös". Die Verkäufer bräuchten die Osterpause dringend zur Erholung.