Bund legt Beschlussvorlage zu Lockerungen vor

Bleiben öffentliche Gottesdienste untersagt?

Der Bund will die Öffnung von Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder ermöglichen. Das sieht eine Beschlussvorlage des Corona-Kabinetts vor. Öffentliche Gottesdienste sollen weiter untersagt bleiben.

Gotteslob und Stolas liegen auf Kirchenbänken / © Harald Oppitz (KNA)
Gotteslob und Stolas liegen auf Kirchenbänken / © Harald Oppitz ( KNA )

Der Bund will die Öffnung von Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder ermöglichen. Das sieht eine Beschlussvorlage des Corona-Kabinetts für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Mittwochmittag vorlag.

Danach könnten die Länder solche Geschäfte unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen. Die seit Wochen geltenden harten Kontaktbeschränkungen im Kampf gegen das Coronavirus sollen grundsätzlich bis 3. Mai verlängert werden.

Friseurläden ab 4. Mai wieder geöffnet?

Unabhängig von der Verkaufsfläche sollen nach dem Papier Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen. Unter gleichen Auflagen sollten auch Kultureinrichtungen wie Bibliotheken und Archive sowie zoologische und botanische Gärten wieder öffnen können.

Unter jenen Dienstleistungsbetrieben, bei denen körperliche Nähe unabdingbar sei, "sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten", unter bestimmten Auflagen sowie "unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb am 4. Mai wieder aufzunehmen". Restaurants, Bars und Kneipen sollen wie bisher grundsätzlich geschlossen bleiben.

Gottesdienste sollen untersagt bleiben

Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sowie Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen nach den Vorstellungen des Bundes untersagt bleiben. Hotels sollten auch weiterhin "nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung" stehen.

Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen des laufenden Schuljahres sollten nach entsprechenden Vorbereitungen unmittelbar wieder stattfinden können, heißt es in dem Papier weiter. Die Notbetreuung in den Kitas werde fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Dadurch solle besonders Eltern in zentralen Wirtschaftsbereichen eine Rückkehr in den Arbeitsalltag ermöglicht werden.

Erste Schüler ab Mai wieder im Unterricht?

Ab dem 4. Mai sollen nach den Vorstellungen des Bundes prioritär auch die Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge wieder in die Schule können, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen. Zudem soll die letzte Klasse der Grundschule wieder in die Schule dürfen. Die Kultusministerkonferenz soll bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorlegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen insgesamt wieder aufgenommen werden kann.


Geschlossenes Geschäft / © Bernd von Jutrczenka (dpa)
Geschlossenes Geschäft / © Bernd von Jutrczenka ( dpa )
Quelle:
dpa
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