Das Präsidium des Gremiums legte dazu am Montag in München ein Konzept vor. Die Ombudsstellen sollten von den Bistümern finanziert werden, aber weisungsfrei in nichtkirchlichen Räumen arbeiten. Auch bei rückläufigen Kirchensteuermitteln müsse die Kirche hier Prioritäten setzen, erklärte der Vorsitzende, Joachim Unterländer.
Als Besetzung schlägt das Landeskomitee je eine psychologische, sozialpädagogische und juristische Fachkraft vor. Die Teams sollten kostenfrei und vertraulich Hilfesuchende beraten, vorrangig solche, die einen Verdacht gegen Priester oder andere kirchliche Beschäftigte äußerten.
Die Experten sowie deren Lebenspartner und enge Angehörige dürften in keinem Abhängigkeitsverhältnis zum jeweiligen Bistum oder einer anderweitigen katholischen Einrichtung stehen. Berufen würden sie von der zuständigen Bezirksregierung.
Informationen für die Staatsanwaltschaft
Die Ombudsstellen sollten als gemeinnütziger Verein oder in einer anderen unabhängigen Rechtsform organisiert werden. Der jährliche Haushalt müsse vom Bistum genehmigt werden, wenn unabhängige Wirtschaftsprüfer den Plan als stimmig bewertet hätten.
Gegen den Willen des Opfers oder der sorgeberechtigten Person werde die mutmaßliche Tat nicht angezeigt, bei Hinweisen auf mögliche weitere Opfer aber die Staatsanwaltschaft informiert. Zeitgleich vermittle das Beratungsteam auf Wunsch einen Opferanwalt.
Die Bistümer erhielten von den Ombudsstellen regelmäßig Jahres- und Zwischenberichte. Bei Strafanzeigen würden sie erst über die Staatsanwaltschaft informiert. Ferner sollten die Ombudsstellen die Benennung geeigneter lokaler Ansprechpersonen in den Pfarrgemeinden begleiten und diese fortbilden.