Öffentliche Gottesdienste seien nach intensiven Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich, erklärt Erzbischof Stefan Heße in einem am Mittwoch veröffentlichten Schreiben an die Kirchengemeinden. Dafür sei er nach einem über sechswöchigen Verzicht sehr dankbar.
Heße mahnt zur Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen. "Wichtig ist zuallererst, dass wir alle alles nur Mögliche tun, um das Corona-Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten", schreibt er.
Mindestabstand von 1,5 Metern
In einem Maßnahmenkatalog legt das Erzbistum verbindliche Regeln für Gottesdienstfeiern fest. So sei ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Besuchern sicherzustellen und die Teilnehmerzahl entsprechend der Raumgröße zu begrenzen. Auch sei einheitlich eine Fläche von zehn Quadratmetern pro Person vorzusehen, wie es in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern Vorschrift ist. Weiter wird dringend das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen empfohlen.
Gemeinschaftliches Singen dürfe nicht stattfinden. Die Kommunion werde "in angemessenem Abstand" gereicht, heißt es. Eine Verpflichtung zum Besuch des Sonntagsgottesdienstes - wie sie normalerweise für Katholiken gilt - bestehe weiterhin nicht.
Heße schlägt vor, zu Erprobungszwecken zunächst mit der Feier von kleineren Werktagsgottesdiensten zu beginnen. Zugleich bittet er die Gemeinden, das Übertragen von Gottesdiensten im Internet beizubehalten. Er selbst werde weiter mindestens bis zum Pfingstfest täglich um 11.00 Uhr einen Online-Gottesdienst in seiner Hauskapelle feiern. Der Erzbischof ermunterte die Gläubigen dazu, weiterhin Hausgottesdienste zu feiern.
Einvernehmliche Regelung
Die neue Regelung sei im Einvernehmen mit den Religionsgemeinschaften getroffen worden, betonte Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD).
Eine pauschale Begrenzung der Teilnehmerzahl gebe es nicht, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). Das Limit müsse von den Gemeinschaften entsprechend der räumlichen Verhältnisse festgelegt werden. Teilnehmer mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung seien von den Feiern ausgeschlossen.
Auch Trauerfeiern an privaten und öffentlichen Orten seien wieder im größeren Kreis möglich, solange Abstand eingehalten werde, sagte die Senatorin. Die Regelung gelte zunächst bis zum 31. Mai.
Weitere Lockerungen in der Hansestadt
Der Senat einigte sich am Dienstag auf weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Hamburg. So sollen Museen, Gedenkstätten und Zoos ab Mittwoch unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Sport im Freien soll wieder möglich sein.
Prüfer-Storcks kündigte zudem Änderungen im Bereich der Pflegeheime an. Sie wolle in der kommenden Woche mit den Trägern besprechen, wie Besuche in den Einrichtungen wieder ermöglicht werden können. Dabei solle jedoch nicht die erreichte Begrenzung der Infektionen in den Einrichtungen aufs Spiel gesetzt werden, betonte sie.