Kommentar zum Unfehlbarkeitsdogma

Ambivalenz einer Glaubenswahrheit

Ist der Papst oder die Kirche unfehlbar? Vor dieser Frage standen nicht nur die Teilnehmer des Ersten Vatikanischen Konzils vor gut 150 Jahren. Auch unser Redakteur Jan Hendrik Stens musste sich damit einmal auseinandersetzen.

Autor/in:
Jan Hendrik Stens
Ein weißer Pileolus / © Stefano dal Pozzolo/Agenzia Romano Siciliani (KNA)
Ein weißer Pileolus / © Stefano dal Pozzolo/Agenzia Romano Siciliani ( KNA )

"Ist der Papst unfehlbar?" – Diese Frage bekam ich in meiner Kirchengeschichts-Prüfung gestellt. Und ich wusste, wenn ich jetzt mit "Ja" antworten würde, dann hätte ich noch einmal wiederkommen dürfen. Arnold Angenendt, damals Professor für Mittlere und Neuere Kirchengeschichte in Münster, hatte in seinen Vorlesungen immer wieder angekündigt, jeden durch die Prüfung fallen zu lassen, der behauptet, der Papst selbst sei unfehlbar.

Jan Hendrik Stens / © Gerd Lödige (DR)
Jan Hendrik Stens / © Gerd Lödige ( DR )

Und dann zitierte er, wie es in der entsprechenden Konstitution "Pastor Aeternus" korrekt heißt, nämlich, dass wenn der Papst kraft seiner Amtsgewalt endgültig entscheidet, dann besitzt er jene Unfehlbarkeit, "mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei endgültigen Entscheidungen in Glaubens- und Sittenlehren ausgerüstet haben wollte". Fast wortgleich wiederholt es das Zweite Vatikanische Konzil in seiner Dogmatischen Konstitution über die Kirche (LG 25). Gemeint sind hier also nicht sämtliche Äußerungen, die ein Papst teilweise spontan, aber auch überlegt und vorformuliert tätigt. Auch eine Enzyklika – so Angenendt – sei zwar ein lehramtliches Schreiben, habe aber nichts mit der Unfehlbarkeit zu tun. Wenn es also zu einer solchen Formulierung "ex cathedra" in einem endgültigen Akt komme, dann geschehe das immer im Verein mit den Bischöfen, die das Lehramt zusammen mit dem Nachfolger Petri ausüben. Das schreibt wiederum auch das Zweite Vatikanische Konzil.

Das Unfehlbarkeitsdogma ist also kein Freibrief für den Papst, nach eigenem Gutdünken an der Lehre der Kirche herumzuschrauben. Angenendt verglich solche unanfechtbaren "ex cathedra"-Entscheidungen mit letztinstanzlichen Gerichtsurteilen. Wenn beispielsweise der "Supreme Court of the United States" ein Urteil fälle, dann sei dies ebenfalls endgültig und unanfechtbar. An und für sich eine schöne Erklärung, mit der es sich leben lässt. Aber dass selbst Urteile oberster Gerichtshöfe in der Kritik stehen, erleben wir aktuell wieder. Und die Debatte um ein Thema können auch endgültige Urteile nicht abwürgen.

Das Pontifikat Papst Pius des IX. dauerte von 1846 bis 1878 an und prägte die katholische Kirche des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts maßgeblich. (KNA)
Das Pontifikat Papst Pius des IX. dauerte von 1846 bis 1878 an und prägte die katholische Kirche des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts maßgeblich. / ( KNA )

Zwölf Jahre nach meiner Kirchengeschichts-Prüfung veröffentlichte Angenendts Nachfolger Hubert Wolf die Geschichte eines Inquisitionsprozesses gegen Angehörige des Klosters Sant’Ambrogio della Massima in Rom in den Jahren 1859 bis 1862. Der Prozess richtete sich damals auch gegen den Jesuitenpater Josef Kleutgen, der nicht nur moralisch und doktrinär fragwürdige Praktiken des Kloster förderte, sondern auch das Beichtgeheimnis brach und einige sexuelle Beziehungen hatte. Obwohl der windige Jesuit aus Deutschland als Häretiker verurteilt worden war, stieg er nach seiner Begnadigung zu einem der wichtigsten Berater von Papst Pius IX. und Leo XIII. auf. Sein vierbändiges Werk "Die Theologie der Vorzeit" bestimmte die Neuscholastik wesentlich mit, die sich damals als die einzig legitime Lehre der Kirche durchsetzte. Und auch das Unfehlbarkeitsdogma soll von Kleutgen mitformuliert worden sein.

Vor diesem Hintergrund blickt man heute etwas ernüchtert und ambivalent auf eine inzwischen 150 Jahre alte Glaubenswahrheit und fragt sich, welche anderen kirchlichen Lehrentscheidungen wohl auf ähnliche Weise oder durch ähnlich schillernde Gestalten der Kirchengeschichte auf den Weg gebracht worden sind. Gleichwohl bleibt aber beim Unfehlbarkeitsdogma das Bild einer letztinstanzlichen Entscheidung, die für die ganze Kirche Gültigkeit hat. Seit 1870 wurde davon aber nur einmal Gebrauch gemacht, nämlich als Pius XII. die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel als Dogma verkündete. Die Dosis ist also sehr gering und sollte es wohl auch in Zukunft besser bleiben.


 


 

Quelle:
DR
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