Das Ordinariat hat den Angaben zufolge selbst in Abstimmung mit dem Opfer Anzeige erstattet, parallel wird nun ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet. Der Beschuldigte darf während des Verfahrens keine priesterlichen Dienste leisten. Außerdem muss er sich vor einem möglichen neuen Einsatz als Seelsorger einer psychiatrischen Begutachtung unterziehen, wie es weiter hieß.
Das Ordinariat bittet die Öffentlichkeit, sich mit Spekulationen und Vermutungen über den Fall zurückzuhalten. Berichterstattung und Diskussionen könnten bei anderen Opfern sexuellen Missbrauchs alte Wunden aufreißen. Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes mache man zu den Vorwürfen gegen den Priester keine weiteren Angaben.