Eine jüngst veröffentlichte Handreichung der Glaubenskongregation zu Missbrauchsverfahren enthalte eine "starke Einladung", mit den Behörden auch dort zu kooperieren, wo es keine Anzeigepflicht gebe, sagte Zollner, Mitglied der Päpstlichen Kommission für Kinderschutz und Leiter des Kinderschutzzentrums an der Universität Gregoriana in Rom, dem Portal "Vatican News" (Samstag).
In etwa drei Viertel aller Länder bestehe keine Anzeigepflicht, sagte Zollner. Insofern sei die Empfehlung der Glaubenskongregation "auch eine wichtige Stellungnahme der Kirche", so der Jesuit. Generell helfe das Dokument all jenen, "die sich mit dieser Materie nicht genügend auskennen und die nicht leicht auf Experten zurückgreifen können".
"Vademecum"
Das am Donnerstag in mehren Sprachen veröffentlichte "Vademecum" der Glaubenskongregation erläutert die wichtigsten Verfahrensrichtlinien für Personen, die mit der juristischen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen durch katholische Kleriker befasst sind.
Unter Punkt 17 heißt es: "Auch in Ermangelung einer ausdrücklichen gesetzlichen Verpflichtung soll die kirchliche Autorität bei den zuständigen staatlichen Behörden Anzeige erstatten, wenn sie es zum Schutz der geschädigten Person oder anderer Minderjähriger vor der Gefahr weiterer verbrecherischer Akte für unverzichtbar hält."
Die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz für den Umgang mit sexuellem Missbrauch durch Kleriker und Kirchenmitarbeiter sehen eine solche Meldung bereits vor. Sobald "tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer Straftat" vorlägen, habe die betreffende Kirchenstelle die Informationen "an die staatliche Strafverfolgungsbehörde und, soweit rechtlich geboten, an andere zuständige Behörden" weiterzuleiten.
Auch die italienischen Bischöfe bekannten sich in ihren im Juni 2019 veröffentlichten Leitlinien zu einer "moralischen Verpflichtung" zur Meldung von Verdachtsfällen, auch wenn es keine Anzeigepflicht gegenüber der weltlichen Justiz gebe.