Wird die Tragweite dieser Frage von Katholiken und Protestanten unterschiedlich bewertet?
Vorige Woche veröffentlichten die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und der Rat der Evangeischen Kirche in Deutschland (EKD) in Bonn und Hannover eine differenzierte "Würdigung" ihres Kontaktgesprächskreises zu dem im September 2019 von katholischen und evangelischen Theologen vorgelegten "Votum" mit dem Titel "Gemeinsam am Tisch des Herrn".
Der "Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen" (ÖAK) vertrat darin die Überzeugung, dass eine wechselseitige Teilnahme von Protestanten und Katholiken an Eucharistie und Abendmahl der anderen Konfession mit guten theologischen Gründen als individuelle Gewissensentscheidung verantwortbar sei.
Ursprünglich geplante Beratung wurde vertagt
Diese bereits am 18. Mai 2020 vom Kontaktgesprächskreis erstellte "Würdigung" sollte ursprünglich bei der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz Ende September in Fulda beraten werden.
Am 18. September 2020 hatte jedoch die Römische Glaubenskongregation massive Einwände gegen das ÖAK-Papier erhoben und geltend gemacht, dass die Unterschiede im Eucharistie- und Amtsverständnis von Katholiken und Protestanten "noch so gewichtig" seien, dass sie eine Teilnahme katholischer und evangelischer Christen an der Feier der jeweils anderen Konfession derzeit ausschlössen.
Die Bischöfe vertagten in Fulda "aus Respekt" vor dem römischen Einspruch eine Abstimmung über den Text des Kontaktgesprächskreises.
Zum Abschluss der Vollversammlung hatte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing, der zugleich auch katholischer ÖAK-Vorsitzender ist, aber angekündigt, dass die "Würdigung" öffentlich gemacht werden solle.
Keine wechselseitige Teilnahme beim Ökumenischen Kirchentag 2021
In dem Text wird das ÖAK-Votum als "weiterführender Beitrag auf dem Weg zur Eucharistie- und Kirchengemeinschaft" bezeichnet. Zugleich benennen beide Seiten Fragen, die "noch geklärt werden müssen und sich in unterschiedlicher Weise an die katholische und die evangelische Seite richten", und die zum Teil auch in der Studie selbst formuliert seien. Sie beträfen "vor allem die Praxis, aber auch das Verständnis des Gefeierten".
Dazu gehörten Verständigungen zum Opferbegriff, die Leitung und Gestaltung der Feier, der Umgang mit den "Elementen" und das "Zueinander von Taufe und Eucharistie sowie von Kirchen- und Eucharistiegemeinschaft". Die Tragweite dieser Fragen werde von evangelischer und katholischer Seite unterschiedlich bewertet, heißt es weiter in der "Würdigung".
"Für die katholische Kirche sind die offenen Fragen so gewichtig, dass sie sich nicht in der Lage sieht, vor deren Klärung eine wechselseitige Teilnahme generell zu erlauben, zumal hier auch die Frage der Einheit der katholischen Kirche berührt ist." Das gelte auch im Blick auf den im Mai 2021 in Frankfurt geplanten dritten Ökumenischen Kirchentag (ÖKT).
Gemeinsame Grundüberzeugungen
Als gemeinsame Überzeugung benennt der Kontaktgesprächskreis, "dass in der Feier der Eucharistie und des Abendmahls Jesus Christus gegenwärtig ist und als Gegenwärtiger geglaubt wird". Mit Blick auf den 3. ÖKT hebt er weiter hervor: "Gerade an dieser zentralen Stelle unserer gemeinsamen christlichen Glaubenspraxis wartet die inner- und außerkirchliche Öffentlichkeit mit guten Gründen auf sichtbare Fortschritte, die glaubwürdig Zeugnis für das gemeinsame Christusbekenntnis geben."
Dem Kontaktgesprächskreis gehören neben Bätzing und dem EKD-Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm je sieben weitere Bischöfe sowie Vertreter von EKD-Rat und -Synode an.