Demnach soll nicht nur sexualisierte Gewalt gegen Kinder grundsätzlich mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr belegt, sondern auch die Verbreitung und der Besitz von kinderpornografischen Materials zum Verbrechenstatbestand hochgestuft werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf, dem das Parlament noch zustimmen muss, eine Änderung der Begrifflichkeit vor. Statt von sexuellem Missbrauch soll es danach sexualisierte Gewalt gegen Kinder heißen.
Auf gewerbs- oder bandenmäßige Verbreitung sollen mindestens zwei Jahre Gefängnis stehen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte die Pläne vor rund drei Monaten vorgestellt. Sie erklärte dazu, die Regierung habe ein umfassendes Paket beschlossen, um "die Gräueltaten mit aller Kraft zu bekämpfen und Kinder besser zu schützen".
Lambrecht: Verbrechen "ohne wenn und aber"
Das schreckliche Unrecht der Taten müsse auch im Strafmaß zum Ausdruck kommen, so Lambrecht. Künftig müsse sexualisierte Gewalt gegen Kinder "ohne Wenn und Aber" ein Verbrechen sein. Gleiches gelte für die abscheulichen Bilder und Videos, mit denen die Taten zu Geld gemacht würden. Wer mit Grausamkeit gegen Kinder Geschäfte mache, solle künftig mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden können, so die Ministerin. Für Richter und Staatsanwälte solle es zudem konkrete Qualifikationsanforderungen in der Familien- und Jugendgerichtsbarkeit geben.
Giffey und Seehofer begrüßen Entwurf
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) bezeichnete den Entwurf als Meilenstein im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern. Zudem kündigte sie an, gemeinsam mit dem Missbrauchsbeauftragten Johannes-Wilhelm Rörig ab 2021 eine breit angelegte Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagne starten und damit einen wichtigen weiteren Beitrag zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu leisten.
Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sprach mit Blick auf das Paket von einem Meilenstein. Es diene der "Bekämpfung der abscheulichsten Straftaten, die man sich vorstellen kann".
Rörig äußerte sich zufrieden darüber, dass das Kabinett grünes Licht für den Gesetzentwurf gegeben habe. Jetzt seien aber auch die Länder gefragt, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Ohne entsprechende personelle Verstärkungen bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Strafgerichten könne das Gesetz keine maximale Wirkung entfalten: "Wir müssen alles dafür tun, dass das Entdeckungsrisiko für Missbrauchstäter erhöht wird."
Der Rechtsstaat müsse dazu alle rechtsstaatlich vertretbaren Ermittlungsinstrumente bereitstellen, auch eine rechtsstaatlich konforme Vorratsdatenspeicherung.