Hamburger Erzbischof Heße wehrt sich

Anschuldigungen zurückgewiesen

Dem Hamburger Erzbischof Stefan Heße wird erneut Fehlverhalten in einem Missbrauchsfall vorgeworfen. Bild.de zitiert aus einem vertraulichen Sondergutachten.

Erzbischof Stefan Heße / © Lars Berg (KNA)
Erzbischof Stefan Heße / © Lars Berg ( KNA )

Nachdem ihm 2008 als Personalchef im Erzbistum Köln ein Verdachtsfall bekannt geworden sei, habe er darüber nicht den Missbrauchsbeauftragten der Erzdiözese informiert und so die Aufklärung der Übergriffe möglicherweise verhindert, zitiert bild.de (Montag) aus einem vertraulichen Sondergutachten der Bistümer Köln, Münster und Essen vom 1. August 2019.

In dem Fall geht es um einen aus dem Erzbistum Köln stammenden Ruhestandsgeistlichen. Er war 1972 wegen "fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen" zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Seit 1973 war er im Bistum Münster tätig, bis er 1988 wegen sexueller Handlungen an Minderjährigen eine Bewährungsstrafe erhielt. Ein Jahr später kehrte er als Altenheimseelsorger nach Köln zurück. Als Ruhestandsgeistlicher war er von 2002 bis 2015 in Bochum-Wattenscheid tätig.

Antwortschreiben an Betroffenen

Laut bild.de wandte sich 2008 ein mutmaßlich Geschädigter ans Erzbistum Köln und berichtete von "massiven sexuellen Übergriffen" in einem Kindergarten durch den Geistlichen Anfang der 1960er Jahre. Ein Sprecher Heßes sagte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), damals habe der Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums den früheren Generalvikar und heutigen Kölner Weihbischof Dominikus Schwaderlapp über den Vorfall und den Informationswunsch des Betroffenen informiert. Auf die Bitte Schwaderlapps hin habe Heße in einem längeren Antwortschreiben die gewünschte Information an den Betroffenen gegeben.

Der Sprecher widersprach auch der Darstellung, Heße habe dem Betroffenen geantwortet, dass keine Beschwerden über den Geistlichen vorlägen. Er und der Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums hätten mündlich und schriftlich die längere Gefängnisstrafe des Priesters angesprochen.

Sondergutachten von Münchner Kanzlei

Das Sondergutachten hat laut der Zeitung die in die Kritik geratene Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl angefertigt. Die Sozietät sollte auch für das Kölner Erzbistum den Umgang der Bistumsspitze mit Missbrauchsfällen untersuchen. Wegen angeblicher methodischer Mängel sagte die Erzdiözese die Veröffentlichung Ende Oktober ab und beauftragte einen neuen Gutachter. Die Kanzlei will am Donnerstag ein ähnliches Gutachten für das Bistum Aachen veröffentlichen.


Quelle:
KNA