Das Gesetz schaffe "klare Standards zum Schutz vor und im Umgang mit sexualisierter Gewalt". So seien künftig alle kirchlichen Körperschaften im Bereich der EKvW verpflichtet, Schutzkonzepte zu erarbeiten. Diese sollen Haupt- und Ehrenamtliche für Risiken, Täterstrategien und die Not Betroffener sensibilisieren.
Neues Regelwerk
Zudem ist laut evangelischer westfälischer Kirche nun ausdrücklich geregelt, dass "sexuelle Kontakte bei Bestehen besonderer Macht-, Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnisse unzulässig sind". Verurteilte Sexualstraftäter dürften von der EKvW und ihren Einrichtungen nicht mehr eingestellt werden. Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter müssen bei Einstellung und dann in einem Rhythmus von mindestens fünf Jahren ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Alle Mitarbeiter sind künftig verpflichtet, einen begründeten Verdacht auf sexuelle Gewalt zu melden. Da es bislang noch keine derartige Meldepflicht gegeben habe, lägen keine aussagekräftigen Zahlen zu Missbrauch im Bereich der EKvW vor, hieß es.
Wegen der Corona-Pandemie tagt die Landessynode in diesem Jahr ausschließlich digital. Seit Montag beraten unter Leitung von Präses Annette Kurschus die 191 Mitglieder des Kirchenparlaments.