Voraussetzung sollen eine verpflichtende Beratung des Suizidwilligen und Wartefristen sein. Getragen wird der Entwurf von den Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Linke), die ihn in Berlin vorstellten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung gekippt. Die Selbsttötung gehöre zum Recht auf Selbstbestimmung, so die Richter. Das schließe auch die Hilfe Dritter ein. Bereits 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht vom Staat verlangt, Sterbenskranken in "extremen Ausnahmefällen" den Zugang zu tödliche Betäubungsmittel zu ermöglichen. Das Bundesgesundheitsministerium hat dies bislang mit der Begründung verweigert, dass der Staat keine Tötungsmittel vergeben dürfe.
Keine Verpflichtung zur "Suizidbeihilfe"
Helling-Plahr betonte: "Einen gegen die Autonomie gerichteten Lebensschutz kann und darf es nicht geben ". Laut Gesetzentwurf soll ein Schutzkonzept sicherstellen, dass die Entscheidung zum Suizid aus freiem Willen erfolgt und dauerhaft ist. Vorgesehen ist eine Beratungspflicht als Voraussetzung für die ärztliche Verschreibung.
Zwischen beidem müssen zehn Tage liegen. Der Staat soll entsprechende Angebote sicherstellen und finanzieren, aber nicht selbst anbieten.
Nach den Worten von Lauterbach sollen Minderjährige von dem Angebot ausgeschlossen werden. Hennig-Plahr geht hingegen von Ausnahmen aus.
Die FDP-Politikerin sieht in der Vorlage auch "ein Signal " an die Ärztekammern, berufsrechtliche Verbote der Suizidhilfe aufzuheben.
Allerdings soll kein Arzt zur Suizidbeihilfe verpflichtet werden.
Ebenso wenig würden etwa konfessionelle Träger von Heimen zu entsprechenden Angeboten verpflichtet, so Sitte. Die katholische und Teile der evangelischen Kirche hatten bereits angekündigt, Suizidbeihilfe nicht in ihren Einrichtungen anzubieten.
Gesetz noch vor Bundestagswahl
Ziel ist es, das Gesetz noch vor den Bundestagswahlen im September zu verabschieden. Lauterbach forderte darüber hinaus, die kommerzielle Suizidbeihilfe erneut zu verbieten.
Der ehemalige Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) übte auf Anfrage deutliche Kritik: "Eine gesetzliche Regelung zur Hilfe bei der Selbsttötung darf auf keinen Fall zu einem Automatismus führen ".
Dies sei aber in dem Vorschlag angelegt. Beatrix von Storch (AfD) warnte davor, dass mit einem solchen Gesetz "der Druck auf alte, kranke, pflegebedürftige, 'unproduktive' Menschen zum 'sozialverträglichen Ableben'" dramatisch zunehmen werde.
Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, stellt infrage, dass Beratungsstellen den autonomen Willen feststellen könnten. "Dafür taugen weder Checklisten noch Fristen oder unbestimmte Rechtsbegriffe". Zudem sei es höchst gefährlich, Tötungsmittel abzugeben, die in die Hände Dritter geraten könnten.
Der Verein Sterbehilfe nannte den Gesetzentwurf verfassungswidrig.