Die "Woche für das Leben" findet unter dem Leitwort "Leben im Sterben" vom 17. bis 24. April unter den dann geltenden Hygienevorschriften statt, wie die Deutsche Bischofskonferenz am Donnerstag in Bonn mitteilte.
Im Zentrum der Aktion sollen den Angaben zufolge die Sorge um Schwerkranke und sterbende Menschen durch palliative und seelsorgliche Begleitung sowie die allgemeine Zuwendung für sterbenskranke Menschen stehen.
Für den Schutz jedes menschlichen Lebens eintreten
"Wir wollen noch konsequenter als bisher einen bedarfsgerechten Ausbau der palliativen und hospizlichen Begleitung sowie eine umfassende Kultur des Lebens in unserer Gesellschaft fördern", erklären der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, im Vorwort zum Themenheft, das am Donnerstag veröffentlicht wurde.
"Aus der Gottebenbildlichkeit des Menschen folgt für uns Christen seine unantastbare Würde, die uns verpflichtet, für den Schutz jedes menschlichen Lebens einzutreten", hieß es weiter.
Diskussion über "Leben im Sterben"
Der zentrale Auftakt der Woche für das Leben findet am Samstag (17. April) mit einem ökumenischen Gottesdienst im Dom zu Augsburg statt, an dem Bätzing, Bedford-Strohm sowie Regionalbischof Axel Piper (Kirchenkreis Augsburg) und Bischof Bertram Meier (Augsburg) teilnehmen.
Im Anschluss beginnt nach jetziger Planung eine thematische Veranstaltung: Unter dem Titel "Leben im Sterben - und wie?! Perspektiven im Gespräch" diskutieren unter anderen der Vorstandsvorsitzender des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, und Weihbischof Anton Losinger (Augsburg). Der Bayerische Staatsminister für Gesundheit, Klaus Holetschek, spricht ein Grußwort und die neue Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, Claudia Bausewein, wird in das Thema einführen.
Verfassungsgericht sieht Recht auf selbstbestimmtes Sterben
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Februar das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben.
Die Richter betonten, es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Darin sei die Freiheit eingeschlossen, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.
Bundestagsabgeordnete wollen Betäubungsmittelgesetz ändern
Am Freitag wollen mehrere Bundestagsabgeordnete aus verschiedenen Parteien einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag zur Umsetzung des Urteils vorstellen. Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr kündigte an, zentraler Punkt sei eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, um künftig eine Verschreibung des todbringenden Medikamentes Natrium-Pentobarbital an Suizidwillige zu ermöglichen - verbunden allerdings mit einer verpflichtenden Beratung.
In der evangelischen Kirche ist nach dem Urteil eine Debatte darüber entbrannt, ob Suizidbeihilfe auch in kirchlichen Einrichtungen angeboten werden kann.
Die Woche für das Leben findet zum 26. Mal statt. Seit 1994 ist sie eine gemeinsame ökumenische Initiative der katholischen und der evangelischen Kirche in Deutschland.