Senat rechnet mit Zehntausenden hilfsbedürftigen Mietern

Jeder zehnte Haushalt betroffen

Es ist eine horrende Zahl: Rund 40.000 Mieter könnten laut dem Berliner Senat in Schwierigkeiten geraten, weil sie Mieten nachzahlen müssen, nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt hatte.

Berlin: Gebäudefassaden in Berlin-Kreuzberg / © Christoph Soeder (dpa)
Berlin: Gebäudefassaden in Berlin-Kreuzberg / © Christoph Soeder ( dpa )

Nach dem Aus für den Mietendeckel rechnet der Berliner Senat einem Zeitungsbericht zufolge mit rund 40.000 hilfsbedürftigen Mietern. Die Zahl potenziell hilfsbedürftiger Mieter setze sich aus Haushalten mit zwischenzeitlich abgesenkten Mieten und Haushalten mit "Schattenmietverträgen" zusammen, berichtet die "Welt am Sonntag".

So seien im November 2020 die Mieten für insgesamt 340.000 Haushalte abgesenkt worden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gehe pauschal davon aus, "dass jeder zehnte Betroffene potenziell in eine wirtschaftliche Notlage gerät, wenn die aufgelaufenen Absenkungsbeträge auf einen Schlag zurückgezahlt werden müssen", berichtet die Zeitung. Das wären demnach rund 34.000 Haushalte.

Zehn Prozent "Schattenmieter"

Hinzu kommen nach Schätzungen des Senats noch zehn Prozent der Mieter mit einer "Schattenmiete". Das sind Mieter, die im Geltungszeitraum des Mietendeckels einen neuen Vertrag abgeschlossen oder eine Mieterhöhungsankündigung erhalten haben.

Viele Vermieter verlangten dabei eine Zusage der Mieter, den Differenzbetrag zum Tabellenwert auszugleichen, wenn das Gesetz gekippt werden sollte. Der Senat schätzt die Zahl der "Schattenmieten"-Verträge auf 57.000; die Zahl der Bedürftigen mit einem solchen Mietvertrag liegt dann bei 5.700.

Vorgaben für Mietspiegel

An den Vorgaben für sogenannte einfache Mietspiegel soll sich wenig ändern. Für qualifizierte Mietspiegel sollen zusätzliche Qualitätskriterien gelten, was Datengrundlage oder Methodik angeht. Zudem sollen Mieter und Vermieter verpflichtet werden, den Behörden Angaben etwa zur Wohnungsgröße zu machen. Qualifizierte Mietspiegel sollen nach drei Jahren überarbeitet und nach fünf Jahren neu erstellt werden.


Quelle:
epd , dpa