Caritas gegen Rückforderung von Mieten nach Karlsruher Urteil

Sorge vor dem finanziellen Kollaps

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel ruft die Caritas zum Verzicht auf Rückforderungen von Mieten auf. Das Urteil zum Mietendeckel bedeute für viele Mieter eine hohe Belastung, heißt es.

Blick auf Berlin / © Annette Riedl (dpa)
Blick auf Berlin / © Annette Riedl ( dpa )

"Sie müssen mitten in der Pandemie unter Umständen Miete nachzahlen", erklärte am Donnerstag die Berliner Caritasdirektorin Ulrike Kostka. "Die Caritas fordert die Wohnungsbaugesellschaften und andere Vermieter auf, nach Möglichkeit auf die Rückforderung von Mieten zu verzichten."

Härtefalllösungen finden

Für Betroffene müssten Härtefalllösungen gefunden werden, so Kostka. "Wir arbeiten gerne an Lösungen mit. Es darf nicht sein, dass durch die Rückforderung von Mieten Menschen ihre Wohnung verlieren", warnte die Chefin des katholischen Wohlfahrtsverbandes im Erzbistum Berlin.

"Nach dem Fall des Mietendeckels müssen wir gemeinsam auf Landes- und Bundesebene Lösungen finden, wie die Mietenentwicklung gedrosselt werden kann und Neubau bezahlbar bleibt."

Berliner Mietendeckel verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Berliner Mietendeckel am Donnerstag für verfassungswidrig erklärt. Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt, weswegen die Länder hier keine Gesetzgebungsbefugnis hätten. Nun drohen Nachzahlungen für viele Mieter.

Im Februar 2020 wurden die Mieten in Berlin für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Bei Wiedervermietungen galten Obergrenzen. Mieten, die um mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen lagen, waren verboten und mussten vom Vermieter gesenkt werden. Ausgenommen waren Wohnungen, die ab dem Jahr 2014 errichtet wurden. Das vom rot-rot-grünen Senat verabschiedete Gesetz war zunächst bis 2025 befristet.


Quelle:
KNA
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