Das sagte die Oberzeller Franziskanerin Juliana Seelmann am Donnerstag. Auch die stellvertretende Leiterin des Katholischen Büros Bayern, die Juristin Bettina Nickel, bestätigte dies. Auffällig dabei: Zu Hauptverhandlungen komme es bisher nur in Franken, so Nickel.
Am kommenden Mittwoch muss sich Seelmann in einer solchen vor dem Amtsgericht Würzburg verantworten.
Zwei nigerianischen Frauen Kirchenasyl gewährt
Die Ordensfrau hatte 2019 und 2020 zwei nigerianischen Frauen Kirchenasyl gewährt, als sie nach Italien abgeschoben werden sollten.
Dort hatten die 23- und 34-Jährigen Zwangsprostitution erlebt - auch nachdem sie bereits einmal freiwillig in das Land zurückgekehrt waren, in dem sie erstmals innerhalb der Europäischen Union registriert wurden. "Es war notwendig, notwendend", sagte Seelmann.
Vermittelt wurde das Kirchenasyl durch den Verein Solwodi, der sich um Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution kümmert. Dessen Vertreterin Renate Hofmann kritisierte eine ihrer Beobachtung nach zunehmend restriktive Haltung in Bayern, wenn es um die Anerkennung von gewaltbetroffenen Frauen geht. Dies werde auch vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im Gegensatz zu früheren Jahren immer weniger anerkannt.
Im konkreten Fall sprach Hofmann von nigerianischen Mafiastrukturen, die Frauen nach Europa brächten und dann in die Zwangsprostitution schickten. Sie seien mittlerweile auch in Deutschland angekommen. Die beiden betroffenen Frauen hätten dies selbst erlebt. Juristin Nickel verwies darauf, dass beide schon einmal nach Italien ausgereist seien und es quasi einen zweiten Versuch gegeben habe, ob ein menschenwürdiges Leben für sie dort möglich sei. Dies sei gescheitert.
Nur Härtefälle im Kirchenasyl
Die stellvertretende Leiterin des Katholischen Büros verwies darauf, dass man nur Härtefälle ins Kirchenasyl nehme. Es brauche in der Frage, ob die Gewährung eine Straftat sei, eine Grundsatzentscheidung. Da alle Fälle offiziell den Behörden gemeldet würden und diese wüssten, wo sich die Flüchtlinge aufhielten, sehe sie keinen Straftatbestand.
Damit widersprach Nickel einem Urteil des Amtsgerichts Kitzingen von Ende April im Fall des Benediktinerbruders Abraham Sauer. Dort hatte die Richterin ein strafbares Handeln erkannt, das aber ohne Schuld sei, da der Mönch aus Glaubens- und Gewissensgründen gehandelt hatte.
Dies werde im Grundgesetz mit Artikel 4 geschützt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen will.
Unterdessen erfahren der Mönch und die Schwester viel Solidarität, etwa auch vom Würzburger Bischof Franz Jung. "Das Kirchenasyl legt die besonderen humanitären Härten im Rahmen des europäischen Asylsystems offen." Es kritisiere aber ausdrücklich nicht den Rechtsstaat, sondern helfe in Einzelfällen Menschen in extremen Notsituationen.