Dies teilte das Gericht am Dienstag mit. Schwester Juliana Seelmann habe zwei Nigerianerinnen Kirchenasyl gewährt, die keinen Aufenthaltstitel besessen hätten und vollziehbar ausreisepflichtig gewesen seien. Sie hätten nach der Dublin-Verordnung nach Italien abgeschoben werden sollen. Dies geschah laut Gericht 2019 und 2020.
Bereits Ende April Prozess gegen Benediktinerbruder
Zuvor war der Mitteilung zufolge ein Strafbefehl erlassen worden. Die Hauptverhandlung ist die zweite dieser Art innerhalb weniger Wochen. Ende April musste sich der Münsterschwarzacher Benediktinerbruder Abraham Sauer vor dem Amtsgericht Kitzingen verantworten. Er wurde freigesprochen. Die Richterin sah es zwar als erwiesen an, dass er mit der Gewährung von Kirchenasyl für einen im Gazastreifen geborenen 25-jährigen Mann sich strafbar gemacht habe. Der Mönch sei aber nicht schuldig, weil er aus seinem Glauben heraus gehandelt habe.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte zuvor eine Geldstrafe für den Bruder gefordert. Sie kündigte nach dem Urteil des Amtsgerichts an, Rechtsmittel einzulegen.
Ermittlungen gegen Äbtissin in Kloster Kirchschletten
Für Schlagzeilen sorgte auch der Fall von Mutter Mechthild Thürmer, Äbtissin des oberfränkischen Klosters Kirchschletten. Die Ordensfrau sieht sich mehreren Strafverfahren wegen Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt gegenüber, weil sie Frauen in besonderen Notlagen ins Kirchenasyl aufgenommen hat. In einem Fall sollte ihr bereits Ende Juli 2020 vor dem Amtsgericht Bamberg der Prozess gemacht werden. Er wurde kurzfristig abgesagt, nachdem in zwei weiteren Fällen Ermittlungsverfahren eingeleitet worden waren. Einen neuen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.