Kritik an Abschiebeversuch verheirateter iranischer Christin

"Ausländerbehörde hat nichts dazugelernt"

Als verfassungswidrig hat der Bayerische Flüchtlingsrat die versuchte Abschiebung einer verheirateten jungen Iranerin kritisiert. Die Ehe stehe unter dem besonderen Schutz des Staates. Der Suiziversuch der Frau verhinderte die Abschiebung

Symbolbild Abschiebung / ©  Julian Stratenschulte (dpa)
Symbolbild Abschiebung / © Julian Stratenschulte ( dpa )

Die Betroffene sei seit Oktober 2019 mit einem anerkannten Flüchtling standesamtlich verheiratet, teilte der Flüchtlingsrat am Donnerstag mit. Eine Abschiebung würde eine Trennung des Paares auf unbestimmte Zeit bedeuten.

Der Mitteilung zufolge hat die Ausländerbehörde Nürnberg bereits am 22. Februar 2019 einen Familienvater und Ehemann nach Äthiopien abzuschieben versucht. Unter Verweis auf Artikel 6 (besonderer Schutz für Ehe und Familie) habe das Bundesverfassungsgericht dies in letzter Minute verhindert. "Die Ausländerbehörde hat absolut nichts dazugelernt", bemängelte der Flüchtlingsrat.

Laut Rechtsanwältin Gisa Tangermann behauptet die Behörde, für ihre Entscheidung keinen Spielraum zu haben. Sie verlange die Ausreise, danach könne die Iranerin mit einem Visum für die Familienzusammenführung wieder einreisen. Laut Aufenthaltsgesetz könne eine Aufenthaltserlaubnis aber auch ohne Visum erteilt werden, um eine besondere Härte zu verhindern.

Eine solche sehen die Unterstützer des jungen Paares darin, dass sie Christen seien. Als Konvertiten drohten ihnen im Iran Strafverfolgung und gesellschaftlicher Ausschluss. Beide hätten sich in einer Kirchengemeinde kennen- und lieben gelernt; im Mai 2019 habe sich die Frau taufen lassen. Obwohl sie seit Jahren aktiv am Gemeindeleben teilnehme, sei ihr Asylantrag abgelehnt worden.

Nach Angaben des Flüchtlingsrats wurde die Frau am Mittwoch aus der Wohnung des Ehepaars geholt. Am Flughafen München sei die Abschiebung abgebrochen worden, da die Iranerin in ihrer Verzweiflung einen Suizidversuch unternommen habe. Derzeit befinde sie sich in ärztlicher Behandlung und werde von Polizisten überwacht.


Quelle:
KNA
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