Kardinal Pells Anwaltskosten in Australien noch nicht beglichen

Erzbistümer zahlen nicht

Im Missbrauchsprozess um den australischen Kardinal George Pell ist offenbar ein Teil seiner Anwaltskosten noch offen. Seit seinem Freispruch sei noch immer ein "erheblicher Betrag" der umgerechnet 1,9 Millionen Euro zu zahlen.

Kardinal George Pell / © Paul Haring (KNA)
Kardinal George Pell / © Paul Haring ( KNA )

Das berichtet am Montag  das Nachrichtenportal CathNews der Bischofskonferenz unter Berufung auf Aussagen Pells gegenüber australischen Medien. Die Kosten für seine Verteidigung würden von wohlhabenden und für ihn kämpfenden Unterstützern beglichen, sagte Pell.

Diözesen bezahlen nicht für Pell

Pells frühere Erzdiözesen Sydney und Melbourne hatten wiederholt erklärt, nicht für die Verfahrenskosten aufzukommen. Für die Prozesse vor vier Gerichten, einschließlich der Berufungsverfahren, hatte Pell die besten Anwälte Australiens engagiert.

Der Kardinal war Ende 2018 von einer Jury auf der Basis einer Zeugenaussage für schuldig befunden worden, 1996 als Erzbischof von Melbourne nach der Messe zwei minderjährige Chorknaben sexuell missbraucht zu haben.

Im Februar 2019 wurde er zu sechs Jahren Haft verurteilt. Nach 404 Tagen im Gefängnis wurde der ehemalige Finanzchef des Vatikan im April 2020 vom höchsten Gericht Australiens aus Mangel an Beweisen freigesprochen.


Oberstes australisches Gericht: der High Court of Australia / © Mick Tsikas (dpa)
Oberstes australisches Gericht: der High Court of Australia / © Mick Tsikas ( dpa )
Quelle:
KNA
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