Das teilte die Deutsche Bischofskonferenz am Freitag in Bonn mit. In 13 der 27 deutschen Diözesen ist die Einrichtung demnach weitgehend oder gänzlich abgeschlossen; in zehn Diözesen sei zudem ein Betroffenenbeirat eingerichtet wurden.
Der Beauftragte der Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, erklärte, durch die "Gemeinsame Erklärung" könne nun eine "vergleichbare und abgestimmte Aufarbeitung in den Diözesen erfolgen, die es ermöglicht, dass regional passende Lösungen gefunden werden". Er sei froh, dass trotz der Corona-Pandemie große Fortschritte bei der Einrichtung der Kommissionen gemacht worden seien.
Unterzeichnung vergangenen Sommer
Am 22. Juni 2020 hatten Ackermann und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig,die Erklärung unterzeichnet. Rörig würdigte, dass deren Umsetzung in allen Diözesen sehr ernstgenommen werde.
"Auch wenn es ein langer und nicht immer einfacher Weg war und ist, bin ich doch zuversichtlich, dass bis zum Jahresende in allen Diözesen Kommissionen und Strukturen der Betroffenenbeteiligung eingerichtet sein werden", so Rörig. In den kommenden Monaten werde sich zeigen, wie die Umsetzung gelinge und wo noch Anpassungs- und Unterstützungsbedarf bestehe.