Damit nichts ohne Betroffene verhandelt wird, verständigte sich die Kommission demnach darauf, in Abwesenheit der vom Betroffenenbeirat benannten Personen keine Beschlüsse zu fassen.
Grundsätzlich strebt die Kommission an, Entscheidungen im Konsens zu fällen. In strittigen Fragen sollen auch Minderheitsvoten möglich sein.