Neue Corona-Regeln in Bayern auch für Gottesdienste

Erleichterungen und 3G

In Bayern gelten von Donnerstag an neue Regelungen für Gottesdienste und Versammlungen in Innenräumen nach Artikel 8 des Grundgesetzes. Diese können künftig ohne die bisherigen Beschränkungen der Personenzahl durchgeführt werden.

Symboldbild Maske in der Kirche/Gottesdienst in Corona-Zeiten (Bistum Essen)
Symboldbild Maske in der Kirche/Gottesdienst in Corona-Zeiten / ( Bistum Essen )

Das gab die Staatskanzlei in München bekannt. Voraussetzung sei jedoch, dass nur Geimpfte, Genesene oder Getestete an Gottesdiensten oder anderen Veranstaltungen teilnähmen. Andernfalls bleibe es bei den bisherigen Beschränkungen nach Platzangebot.

Medizinische Maske ausreichend

Die Maskenpflicht richtet sich den Angaben zufolge künftig nach den neuen allgemeinen Regeln. Das Tragen einer FFP2-Maske sei nicht mehr nötig, ausreichend sei nun eine medizinische Maske. Das im Gottesdienst bisher geltende Gesangsverbot ab Inzidenz 100 entfalle ebenso wie das bisherige Verbot von großen religiösen Veranstaltungen.


Gottesdienstteilnehmer tragen Mundschutz / © Harald Oppitz (KNA)
Gottesdienstteilnehmer tragen Mundschutz / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA