Berufung zur Ehe

 © Harald Oppitz (KNA)
© Harald Oppitz ( KNA )

Berufung (lat. vocatio): ein als von Gott geschenkter Lebensinhalt und wahrgenommene Neigung zu einer (geistlichen) Lebensweise. Im Alltag oft synonym gebraucht für Priester- oder Ordensberufung. Nach kirchlichem Verständnis setzen das Priesteramt und die Mitgliedschaft in einem Orden "ein Angerufensein von Gott" voraus, eine Berufung. Das Amt des Priesters ist demnach kein Beruf im heute üblichen Sinn; allerdings könnte der Gedanke der Berufung den Beruf näher und tiefer qualifizieren. In der frühen Kirche war es nichts Außergewöhnliches, dass Amtsträger von der Gemeinde berufen wurden. 

Aber auch zur Ehe kann der Mensch berufen sein. Das Wort Ehe kommt von "Ewigkeit, Recht, Gesetz". Die katholische Kirche versteht die Ehe als eine lebenslange Gemeinschaft von Mann und Frau (Monogamie). Die Ehe ist unter Getauften ein Sakrament, das sich die Eheleute selbst spenden, wenn sie vor dem zuständigen Pfarrer und zwei Zeugen diesen lebenslangen Bund schließen.
Der Ritus der Eheschließung wird Trauung genannt. Da der Ehebund eine lebenslange Gemeinschaft und damit unauflöslich ist, kennt die katholische Kirche keine Ehescheidung. Allerdings ist es möglich, dass eine Ehe aus bestimmten Gründen annulliert wird (Eheannullierung). (Quelle: Katholisch A bis Z; Herder Verlag)