Als "Motu Proprio" wird ein Erlass des Papstes bezeichnet, der auf dessen persönlicher Initiative beruht. Es unterscheidet sich darin von anderen Formen päpstlicher Gesetzgebung, die auf einen Antrag hin ergehen. Der Name leitet sich aus der lateinischen Formel "motu proprio datae" ("aus eigenem Antrieb ergangen") her. Diese Worte stehen stets am Anfang des Dokuments und drücken eine besondere Anteilnahme des Papstes aus.
Ein "Motu Proprio" beinhaltet in der Regel kirchenrechtliche oder administrative Dekrete. Die Dokumente sind nach dem Vorbild eines Briefes - ohne Anrede - meist auf Latein verfasst und vom Papst zwar unterschrieben, aber nicht mit einem Siegel versehen. Die ältesten Dokumente dieser Art stammen von Innozenz VIII. (1484-1492). (KNA / 19.11.2020)