Frankreichs Innenminister will über Beichtgeheimnis diskutieren

Eine Einladung, keine "Vorladung"

Am Dienstag diskutieren Frankreichs Innenminister und der Vorsitzende der Französischen Bischofskonferenz über das Beichtgeheimnis für Priester. Erzbischof Eric de Moulins-Beaufort folgt einer Einladung des Ministers nach Paris.

Beichtstuhl / © Julia Steinbrecht (KNA)
Beichtstuhl / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Dies kündigte die Bischofskonferenz auf ihrer Website auf. Es geht demnach um die "Bedeutung des Beichtsakraments für Katholiken und die theologischen, geistlichen und kirchenrechtlichen Grundlagen des Beichtgeheimnisses".

Keine "Vorladung"

Man verstehe die Bitte Gerald Darmanins, der für religiöse Angelegenheiten zuständig ist, um das Gespräch als Einladung und nicht als "Vorladung", hieß es aus der Bischofskonferenz. Der Minister reagiert mit dem Treffen auf jüngste Interview-Äußerungen des Erzbischofs.

Auf die Frage, ob das Beichtgeheimnis Vorrang vor französischen Gesetzen habe, hatte de Moulins-Beaufort dem Sender France Info gesagt, das Beichtgeheimnis sei für alle Priester verpflichtend und damit "stärker als die Gesetze der Republik". In Frankreich steht die Nichtverfolgung und Nichtanzeige von Straftaten unter Strafe.

Missbrauchsbericht in Frankreich

Hintergrund der Diskussion ist der am Dienstag vorgelegte Abschlussbericht einer Untersuchungskommission zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche. Zu dessen Forderungen gehörte unter anderem, das priesterliche Beichtgeheimnis in diesem Zusammenhang auf den Prüfstand zu stellen. Angesichts der Missbrauchsskandale weltweit und entsprechender Anzeigepflichten in mehreren Ländern hat der Vatikan das Beichtgeheimnis stets nachdrücklich verteidigt.

Regierungssprecher Gabriel Attal sagte am Donnerstag: "Nichts hat in unserem Land Vorrang vor den Gesetzen der Republik." Die Bischofskonferenz erklärte dazu, das Treffen mit dem Minister sei auch "eine Gelegenheit, daran zu erinnern, dass das allen Priestern vom Kirchenrecht auferlegte Beichtgeheimnis nicht gegen das französische Strafrecht verstößt". Dies gehe auch aus einem Rundschreiben des Justizministeriums zum Berufsgeheimnis religiöser Amtsträger vom August 2004 hervor.                 


Quelle:
KNA
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