Prozessbeginn zu Gewalttaten im Oberlinhaus

Lebenslängliche Freiheitsstrafe?

Am Landgericht Potsdam beginnt am Dienstag der Prozess gegen eine Mitarbeiterin des evangelischen Oberlinhauses, die dort Ende April vier schwerstbehinderte Menschen getötet haben soll. Ein weiteres Opfer überlebte schwer verletzt.

Blumen und Beileidsbekundungen vor dem Thusnelda von Saldern Haus der Einrichtung Oberlinhaus (Archiv) / © Soeren Stache (dpa)
Blumen und Beileidsbekundungen vor dem Thusnelda von Saldern Haus der Einrichtung Oberlinhaus (Archiv) / © Soeren Stache ( dpa )

Die Staatsanwaltschaft wirft der 52-jährigen Ines R. Mord und weitere Straftaten vor und geht zugleich von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus.

Sie wurde noch in der Tatnacht vom 28. zum 29. April festgenommen und am Folgetag in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

Über die Tat

Die Tatverdächtige, die bereits seit rund 30 Jahren bei dem Diakonie-Unternehmen beschäftigt war, soll zwei 31 und 42 Jahre alte Frauen und zwei 35 und 56 Jahre alte Männer durch Schnittverletzungen mit einem Messer getötet haben. Die Frau, die schwerverletzt überlebt hat, war zum Tatzeitpunkt 43 Jahre alt.

Für die Verhandlung vor der ersten Großen Strafkammer sind zehn Verhandlungstage bis zum 9. Dezember vorgesehen. Laut Gericht sind 41 Zeugen und vier Sachverständige geladen, darunter eine Psychiaterin und drei Rechtsmediziner.

Verminderte Schuldfähigkeit kann Strafmaß verringern

Mord wird laut Strafgesetzbuch mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft. Im Fall erheblich verminderter Schuldfähigkeit kann das Strafmaß verringert werden, die Mindeststrafe liegt dann bei drei Jahren. Gründe dafür können eine krankhafte seelische Störung oder tiefgreifende Bewusstseinsstörungen sein.

Das Oberlinhaus mit rund 150-jähriger Tradition gilt mit seinen rund 2.000 Beschäftigten als einer der größten Arbeitgeber in Potsdam. Namensgeber ist der Pfarrer und Sozialreformer Johann Friedrich Oberlin (1740-1826).


Quelle:
epd
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