"Rüstungsgüter sind keine Handelsware wie andere. Sie haben erhebliche friedens- und sicherheitspolitische Implikationen", gab Prälat Karl Jüsten am Freitag zu bedenken. Die Bundesregierung hatte am Mittwoch ihren wohl letzten Rüstungsexportbericht verabschiedet.
Langjährige Forderung von Friedens- und Abrüstungsinitiativen
Ein Rüstungsexportkontrollgesetz gehört zu den langjährigen Forderungen von Friedens- und Abrüstungsinitiativen. Während sich die FDP im Wahlprogramm dazu nicht äußerte, sprachen sich Grüne und SPD dafür aus.
Vor allem die Grünen verlangen eine weitreichende Regelung. "Für Deutschland werden wir ein Rüstungsexportkontrollgesetz vorlegen, ein Verbandsklagerecht bei Verstößen gegen das neue Gesetz einführen und für eine wirksame Endverbleibskontrolle sorgen", versprachen sie im Wahlprogramm. Zudem forderten sie ein Ende von Hermesbürgschaften für Rüstungsexporte.
Rüstungsausgaben
Nach dem jüngsten Rüstungsexportbericht genehmigte die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2021 den Export von Rüstungsgütern im Gesamtwert von gut 2,3 Milliarden Euro. Die Summe lag damit deutlich niedriger als im Vorjahreszeitraum. Von den Ausfuhrgenehmigungen entfielen demnach Güter im Wert von 499 Millionen Euro auf sogenannte Drittstaaten, also nicht EU-, Nato- oder der Nato gleichgestellte Länder - gegenüber 1,74 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2020. Derartige Exporte sind aufgrund der Menschenrechtslage oder der sozioökonomischen Situation in manchen Ländern besonders umstritten.
Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich laut Bericht im ersten Halbjahr 2021 auf 22,45 Millionen Euro, gegenüber rund 19 Millionen Euro im Vorjahreszeitraum; davon entfielen 0,1 Prozent auf Drittstaaten.
Im Jahr 2020 wurden Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von rund 5,82 Milliarden Euro erteilt; 2019 waren es 8,015 Milliarden Euro. Der durchschnittliche jährliche Gesamtwert von 2016 bis 2020 beträgt 6,35 Milliarden Euro.