Wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung in 44 Fällen hat das Landgericht Hildesheim einen 62-jährigen Pastor verurteilt. Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Der evangelische Geistliche hat zwischen 2012 und 2016 zahlreiche gefälschte oder fingierte Quittungen und Rechnungen beim Kirchenamt Hildesheim eingereicht, um sich dadurch eine dauerhafte zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen. Mit den unter anderem am Computer selbst erstellten Belegen hat der Geistliche beispielsweise Essenslieferungen sowie die Anschaffungen von Büchern, Musikinstrumenten, Kerzen, Bibeln und eines Rasenmähers vorgetäuscht, die nie vom Kirchenvorstand beschlossen worden waren.
Mehr als die Hälfte zurückgezahlt
Insgesamt sei durch die Taten ein Schaden von 44.524,67 Euro entstanden, so der Sprecher. Davon habe der Angeklagte mehr als die Hälfte bereits zurückgezahlt. Die übrigen 20.055,34 Euro müsse er laut Gerichtsbeschluss noch erstatten.
Mehr als 20 Jahre Pastor in Eime
Der 62-Jährige war mehr als 20 Jahre Pastor in Eime bei Hildesheim und Vorstandsmitglied des Kirchengemeindeverbandes Elze-Eime. Die hannoversche Landeskirche hatte ihn angezeigt, als nach seinem Fortgang aus Eime Unstimmigkeiten in der Gemeinde aufgefallen waren, und ihn vom Dienst suspendiert. Ein kirchliches Disziplinarverfahren gegen ihn soll nach Abschluss des Strafprozesses fortgesetzt werden.
Fast einjähriger Prozess
In dem fast ein Jahr dauernden Prozess ließen sich nicht alle der ursprünglich 163 Fälle erhärten, die die Staatsanwaltschaft dem Geistlichen ursprünglich vorgeworfen hatte. Der Pastor räumte einen Teil der Vorwürfe ein und entschuldigte sich dafür. Als Gründe für seine Taten führte er berufliche und gesundheitliche Belastungen an. So sei 2010 seine Tochter schwer erkrankt, und 2014 habe er selbst eine Krebsdiagnose erhalten, in deren Folge hohe Behandlungskosten entstanden seien.
Teilgeständnis und Reue wirkten sich strafmildernd aus
Die Kammer hat nach Angaben des Sprechers unter anderem das Teilgeständnis und die gezeigte Reue strafmildernd berücksichtigt. Strafschärfend habe sich dagegen das Ausnutzen der besonderen Vertrauensposition ausgewirkt. Die Strafe sei zur Bewährung ausgesetzt worden, da aufgrund der schweren Erkrankung des Pastors und der Wirkungen des Verfahrens eine positive Sozialprognose zu stellen sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann innerhalb einer Woche Revision gegen den Richterspruch einlegen. Dann müsste der Bundesgerichtshof den Fall überprüfen.