Das Bistum Limburg hat als eine der ersten katholischen Diözesen in Deutschland seinen bereits zugesicherten Verzicht auf arbeitsrechtliche Konsequenzen für homosexuelle oder zivil wiederverheiratete Mitarbeitende amtlich festgeschrieben.
In dem am Montag veröffentlichten Amtsblatt des Bistums (März) schreibt Generalvikar Wolfgang Rösch an die Mitarbeitenden mit Blick auf die zugrundeliegende Grundordnung für den kirchlichen Dienst: "Der Bischof und ich sagen Ihnen zu, dass in der Diözese Limburg die Grundordnung im Blick auf die sexuelle Orientierung sowie das Beziehungsleben beziehungsweise den Familienstand keine Anwendung findet."
Das bedeute, dass die Grundordnung hinsichtlich der entsprechenden Normen (Artikel 5, Absatz 2, Buchstaben c und d) "für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesetzt wird". Die sexuelle Orientierung, das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erst-Ehe werde damit keine arbeitsrechtlichen Sanktionen nach sich ziehen.
"Angst und Unsicherheit überwinden"
"Ich lerne und mir ist bewusst, dass diese Anwendung der Grundordnung zu Diskriminierungen und zu einer Atmosphäre der Unsicherheit und Angst geführt hat", so der Limburger Generalvikar weiter. "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in ihrer Lebenssituation nicht wertgeschätzt. Dadurch entstand viel Leid, und dafür bitte ich um Vergebung." Rösch: "Im Bistum Limburg bekennen wir uns zu Vielfalt und Diversität. Wir wollen Angst und Unsicherheit überwinden."
Am 18. Februar hatten Rösch und Bischof Georg Bätzing - der auch Bischofskonferenz-Vorsitzender ist - bereits eine entsprechende Zusicherung an alle Mitarbeitenden des Bistums veröffentlicht. Nun hieß es auch im Amtsblatt: "Unsere Zusicherung gilt sowohl für bestehende als auch künftige Arbeitsverhältnisse."