Die Vollversammlung des Reformprojekts Synodaler Weg habe sich dafür entschieden, wobei die Konsequenzen noch nicht absehbar seien, sagte Meier am Freitag vor dem Augsburger Diözesanrat.
Zusammensetzung und Kompetenz dieser Räte seien noch unklar. Es müsse auch geprüft werden, ob diese Struktur mit vorhandenen Gremien wie Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat kompatibel sei, sonst drohe ein "Wasserkopf-Effekt".
Keine Änderungen im Text des Arbeitsrechts
Beim Arbeitsrecht werde es nach der Initiative #Outinchurch im Bistum Augsburg vorerst "keine Änderung im Text" geben, sagte Meier. Er bitte aber "um Elastizität in der Anwendung". Ein "Ausspionieren der Schlafzimmer" kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei tabu.
Zugleich müsse er aber darauf achten, "dass Ärgernis vermieden wird", sagte der Bischof. Für eine verantwortete Lösung werde es "den langen Atem der Geduld" brauchen. Das Bistum werde sich "nicht vorschnell generellen Lösungen anschließen, gleichzeitig aber alles tun, um den einzelnen Personen gerecht zu werden".
Initiative #OutInChurch
Beschäftigte katholischer Einrichtungen, die in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben oder nach einer Scheidung erneut geheiratet haben, müssen in Deutschland mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Die Initiative #OutInChurch, bei der sich im Januar 125 Kirchenmitarbeitende als queer zu erkennen gaben, ließ die Debatte nach einer Reform des Arbeitsrechts neu aufleben.
Mehrere Bistumsleitungen haben inzwischen im Sinne einer Selbstverpflichtung öffentlich erklärt, dass aus den genannten Gründen keine Kündigungen mehr ausgesprochen würden.
Beim Frühjahrstreffen der Deutschen Bischofskonferenz in Vierzehnheiligen übergaben die Initiatoren von #Outinchurch vor drei Wochen eine Petition mit 120.000 Unterschriften. Der Konferenzvorsitzende, Bischof Georg Bätzing, stellte eine Reform des Arbeitsrechts noch für dieses Jahr in Aussicht.