Dies teilte das Paderborner Generalvikariat am Dienstag mit. In die neue bauliche Förderung im Rahmen der Flüchtlingsarbeit fielen beispielsweise Malerarbeiten, der erstmalige Einbau von Sanitäreinrichtungen, erforderliche Brandschutz- und Verkehrssicherungsmaßnahmen oder auch die bauliche Abtrennung eigener Bereiche.
Maximal würden bis zu 50.000 Euro der förderfähigen Gesamtkosten bezuschusst, hieß es.
Aufruf an Kirchengemeinden
Ende März hatte Hardt die rund 600 Kirchengemeinden im Erzbistum aufgerufen, für geflüchtete Menschen aus der Ukraine geeignete kirchliche Immobilien zur Verfügung zu stellen: von Wohnhäusern und Wohnungen über Pfarrheime und -häuser bis hin zu Kirchen.
Für die nicht selten bauliche Anpassungen der Räume erhalten die Gemeinden nun den Zuschuss von 80 Prozent der Kosten. "Die nachhaltige Hilfe, die in vielen Kirchengemeinden für die Aufnahme geflüchteter Menschen geleistet wird, möchten wir großzügig finanziell unterstützen", erklärte Dirk Wummel, Leiter des Bereiches Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat.
Anträge können online gestellt werden
Anträge können die Gemeinden über das Online-Verwaltungshandbuch des Erzbistums stellen. Die Bezuschussung muss demnach vor Beginn der Baumaßnahme erfolgen. Dazu ist ein Beschluss des jeweiligen Kirchenvorstandes nötig, der Angaben unter anderem zur geschätzten Belegungszahl der Unterkunft, zu den mit den Kommune ausgehandelten Konditionen und zur Finanzierung des Eigenanteils enthalten muss, wie das Erzbistum erklärte.