Die Experten sollen bereits erfolgte Maßnahmen systematisch analysieren und klären, welche weiteren Veränderungen und Maßnahmen auf den Weg gebracht werden müssen, damit sexualisierte Gewalt verhindert wird. Die Kommission besteht aus sieben Mitgliedern. Bei den vom Land NRW benannten Mitgliedern handelt es sich um Frau Dr. Marion Gierden-Jülich und Herrn Prof. Dr. Stephan Rixen. Es wurden auch zwei Betroffene berufen, Frau Christina Zumdieck und Herr Peter Bringmann-Henselder. Die vom Erzbistum Köln benannten Mitglieder sind Frau Erika Nagel, Herr Prof. Dr. Jens Kuhn sowie Herr Hans Scholten.
Weisungsunabhängigkeit der Mitglieder
Kardinal Woelki bedankte sich bei den Mitgliedern der Kommission für ihre Bereitschaft zur Mitarbeit. Er hob hervor, dass sie damit "einen wichtigen Dienst für die Betroffenen und die Kirche übernehmen." Weiter teilte er den Mitgliedern mit: "Ich verbinde mit der Konstituierung dieses Gremiums die Hoffnung, dass Sie uns aufzeigen, wo und wie wir unsere vorhandenen Strukturen zum Thema Aufarbeitung und Bearbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt weiter zusammenführen und verbessern können." Auch betonte er nochmals die Weisungsunabhängigkeit der Mitglieder.
Kommissionen auch in anderen NRW-Bistümern
Die Aufgaben der Kommission sind durch die Deutsche Bischofskonferenz und den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) in der "Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche" festgelegt, die Rainer Maria Kardinal Woelki am 11. März 2021 für das Erzbistum Köln in Kraft gesetzt hatte.
Auch die vier anderen NRW-Bistümer werden in gleicher Weise unabhängige Aufarbeitungskommissionen einsetzen.