So mahnten der Essener Bischof und Vorsitzende der Glaubenskommission, Franz-Josef Overbeck, und der für karitative Fragen zuständige Freiburger Erzbischof Stephan Burger am Dienstag in Berlin. Auch müsse die Hospiz- und Palliativarbeit gesetzlich stärker verankert werden.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Der Bundestag will am Freitag in Erster Lesung über drei jeweils parteiübergreifende Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe debattieren.
2020 hatte das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung aufgehoben und das Recht auf Suizid als Ausdruck von Selbstbestimmung gewertet. Dazu dürfe auch die Hilfe Dritter in Anspruch genommen werden.
In ihrer Erklärung fordern die katholischen Bischöfe den Bundestag auf, Einrichtungen wie Krankenhäusern und oder Pflegeheimen ausdrücklich die Möglichkeit einzuräumen, Beihilfe zur Selbsttötung in ihren Räumlichkeiten auszuschließen.
Kirche kann Selbsttötung und Beihilfe nicht gutheißen
Zu den Gesetzentwürfen betonen die Bischöfe, dass die Kirche Selbsttötung und Beihilfe dazu aufgrund des christlichen Menschenbildes nicht gutheißen könne. Zumindest müsse aber sichergestellt werden, dass der Suizidwillige den Entschluss freiverantwortlich und in Kenntnis von möglichen Auswegen aus der aktuellen Problem- und Krisensituation getroffen habe.
Die Bischöfe fordern eine breite gesellschaftliche Debatte. Der Umgang mit Suizid habe sich deutlich verändert, heißt es weiter. "Der Wunsch zu sterben beziehungsweise 'so' nicht weiter leben zu wollen, wird sehr ernst genommen." In der Praxis erweise sich aber, "welch große Rolle hier eine gute Suizidprävention und ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima spielen".
Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unterstreichen die Bischöfe, dass die Richter auch dem Lebensschutz eine große Bedeutung beigemessen hätten. Demnach könne der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen, damit Personen in schwierigen Lebenssituationen nicht in Versuchung gerieten, durch Selbsttötung einen schnellen Ausweg zu suchen.
Gleichzeitig heben die Bischöfe hervor, dass das christliche Verständnis von Selbstbestimmung mit dem Rechtsverständnis der Richter von Autonomie und Selbstbestimmung "nicht in jeder Hinsicht vereinbar" sei. Nach christlicher Auffassung "bedeutet Selbstbestimmung, das Leben selbst zu gestalten und es zugleich vor sich, vor anderen und vor Gott zu verantworten", so die Bischöfe.