Das hat der Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal, Karl Render, am Donnerstag dem Onlineportal kirche-und-leben.de aus Münster mitgeteilt.
Priestern, die nach ihrem Ausscheiden nicht direkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen, zahlt das Bistum laut Render drei Monate lang jeweils maximal 2.500 Euro als sogenanntes Übergangsgeld. Da sie in einer Art Beamtenverhältnis tätig und damit nicht arbeitslosenversicherungspflichtig gewesen seien, hätten sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Verlust der Pensionsansprüche
Überdies verlieren entpflichtete Priester nach Angaben Renders ihre Ansprüche auf die Pension. Sie würden aber in der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem vorgeschriebenen Arbeitgeberanteil nachversichert.