"Sie bringt für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen einen erheblichen Mehraufwand, wenn der 3-monatige Impfstatus dauerhaft geprüft werden muss", teilte der Deutsche Caritasverband am Mittwoch auf Anfrage des Portals katholisch.de mit. Schließlich könnten sich auch Geimpfte mit dem Coronavirus anstecken.
Bundesweite Maskenpflicht
"Daher sehen wir es vor allem als wichtig an, bundesweite Regelungen zur Maskenpflicht zum Schutz vulnerabler Menschen auf den Weg zu bringen", so der Verband weiter. Er begrüßt die bundesweite Maskenpflicht unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, die ab 1. Oktober gelten soll
"Dass Masken eine Ausbreitung des Coronavirus eindämmen können, ist hinlänglich belegt", teilte die Caritas mit. "Es ist Solidarität notwendig, überall und in allen Lebens- und Kontaktbereichen."
Neues Infektionsschutzgesetz
Die Maskenpflicht und die Impfüberprüfung sind Teil des geplanten neuen Infektionsschutzgesetzes, das ab Oktober gelten soll. Demnach soll es zudem eine Maskenpflicht in Flugzeugen und dem Fernverkehr sowie verpflichtende Tests in Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen geben. Geimpfte und Genesene müssen sich nicht testen lassen, Bewohner und Patienten weder Maske tragen noch Tests vorweisen. Über diese Regeln hinaus dürfen die Bundesländer weitergehende Maßnahmen erlassen.