Das teilte das Erzbistum mit. Antragsberechtigt seien die Kirchengemeinden und Gesamtkirchengemeinden in der Diözese.
Mit dem Umstieg auf erneuerbare Energien bei Heiz- und Lüftungstechnologien solle eine bedeutende und dauerhafte Senkung des CO2-Ausstoßes in kirchlichen Gebäuden erreicht werden. Jede Heizung, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werde, sei ein Hindernis auf dem Weg zu diesem Ziel.
"Erneuerbare Energien III"
"Damit kommen wir ein weiteres Mal aus dem Reden ins Handeln", erklärte Weihbischof Peter Birkhofer, der auch Bischofsvikar für Umwelt und Schöpfung ist. Das neue Förderprogramm "Erneuerbare Energien III" decke "genau den Betrag, den sonst die Kirchengemeinden aufbringen müssten". Reinhold John, Leiter der Diözesanstelle für Schöpfung und Umwelt, ergänzte: "Wir müssen zügig, aber mit realistischem Blick auf die verfügbaren Ressourcen, weg von den fossilen Energieträgern."
Bei der Entscheidung, welche Maßnahmen zur nachhaltigen Senkung des Energieverbrauchs jeweils sinnvoll seien, diene die im Rahmen der Förderrichtlinie obligatorisch geforderte Energieberatung. Diese müsse nach dem von der Erzdiözese definierten Standard vorgenommen werden. So werde gewährleistet, "dass vor Investitionsentscheidung und Bauplanung auch energiesparende Maßnahmen an der Gebäudehülle abgewogen werden".