Der Kläger wirft der Erzdiözese Amtspflichtverletzung durch Unterlassen vor und verlangt 725.000 Euro. Es handelt sich vermutlich um die erste Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsopfers gegen die katholische Kirche als Institution.
Der Betroffene, der jahrelang als Pastoralreferent im Erzbistum Köln arbeitete, gibt an, als Messdiener in den 1970er-Jahren mehrere hundert Male von einem mittlerweile verstorbenen Priester sexuell missbraucht worden zu sein. Er habe bereits Zahlungen von 25.000 Euro erhalten, sodass eine Gesamtsumme von 750.000 Euro im Raum steht.
Der Fall kommt auch in einem Aufarbeitungsgutachten, dem sogenannten Gercke-Report, vor. Demnach wurden dem Erzbistum erstmals 1980 Vorwürfe gegen den Priester bekannt, die dieser einräumte. Nach einer Therapie durfte er ab Dezember 1982 wieder als Pfarrer arbeiten.
2010 wurden der Erzdiözese erneut Anschuldigungen gemeldet, die der Geistliche wieder zum Teil zugab. Es folgte eine Meldung beim Vatikan. Ab 2014 durfte der Mann keine priesterlichen Aufgaben mehr ausüben und Kindereinrichtungen des Erzbistums nicht mehr betreten. Zudem musste er 15.000 Euro Strafe zahlen.
Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung begrüßt Klage
Die neu gegründete Interventionsstelle der Erzdiözese machte den Fall 2016 bekannt, um weitere mögliche Opfer zu finden. Im Dezember 2018 meldete das Erzbistum die Vorwürfe zudem an die Staatsanwaltschaft.
Die Gercke-Gutachter kamen zu dem Schluss, dass der damalige Kölner Erzbischof Joseph Höffner (1906-1987) sowie sein Generalvikar Norbert Feldhoff 1980 nicht konsequent genug den Verdachtsfällen nachgingen und sich nicht genug um die Opfer kümmerten. 2010 hätte die damalige Justiziarin der Erzdiözese zudem die Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft melden müssen.
Opferorganisationen und die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, begrüßten die Klage als einen Schritt zu mehr Rechtsklarheit. Bislang erhalten Missbrauchsbetroffene von den zuständigen Bistümern Zahlungen in Anerkennung des erlittenen Leides. Es handelt sich hier nicht um Schmerzensgeld, sondern um freiwillige Leistungen der Kirche.