"Der persönliche Familienstand darf keine Relevanz für die Anstellung oder die Weiterbeschäftigung im kirchlichen Dienst haben", heißt es wörtlich.
Die Stoßrichtung deckt sich mit den bereits seit Längerem laufenden Reformbestrebungen der katholischen Bischöfe. Im Entwurf der Bischofskonferenz für eine neue "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" heißt es unter anderem, die private Lebensgestaltung, "insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre" der Beschäftigten, solle keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten, falls diese nicht im Einklang mit der kirchlichen Lehre stehe.
Eigenes Arbeitsrecht
Die Kirchen in der Bundesrepublik haben ein eigenes Arbeitsrecht. Dieses Selbstbestimmungsrecht ist im Grundgesetz verankert. In der katholischen Kirche gehören dazu auch Anforderungen an die private Lebensführung der 790.000 Mitarbeiter von Caritas und Kirche.
Außerdem gilt ein eigener Weg der Tariffindung: Löhne werden in eigenen Gremien ohne Gewerkschaften ausgehandelt; es gibt keine Aussperrungen und Streiks. Zuletzt geriet das kirchliche Arbeitsrecht durch europäische Rechtsprechung stark unter Druck.