Das sagte die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion Corinna Rüffer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Montag).
Bei der Triage geht es um die Entscheidung, welcher Patient behandelt wird, wenn die medizinischen Ressourcen nicht für alle Behandlungsbedürftigen ausreichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber im Dezember aufgetragen, unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen bei Triage-Entscheidungen zu treffen.
Losverfahren fairer?
Der Entwurf soll nun die für die Zuteilungsentscheidungen maßgeblichen Kriterien und Verfahrensvorschriften regeln. Laut Regierungsentwurf soll dabei die "aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit" entscheidend sein. Rüffer schlug stattdessen vor, den Zufall entscheiden zu lassen, etwa durch ein Losverfahren. Es werde nicht möglich sein, klare objektive Kriterien für die Bestimmung der kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit zu finden, sagte sie zur Begründung.
Der "Runde Tisch Triage" legte hingegen Formulierungsvorschläge vor, um das Kriterium genauer zu fassen.
Nancy Poser vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen sagte für den "Runden Tisch Triage", dass "die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit, ausschließlich im Sinne einer Behandlungsindikation" zu verstehen sein solle. "Komorbiditäten dürfen dabei nur berücksichtigt werden, soweit sie die Behandlungsindikation ausschließen", heißt es in den Formulierungsvorschlägen.
Ausschluss der sogenannten Ex-Post-Triage
Ferner verlangte der "Runde Tisch Triage", dass "Ex-Post-Triage nicht nur verboten, sondern auch strafbar bleibt". Der Gesetzentwurf sieht einen Ausschluss der sogenannten Ex-Post-Triage vor, also der Abbruch einer Behandlung zugunsten eines anderen Patienten mit einer höheren aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit.
Der "Runde Tisch Triage" ist ein Zusammenschluss der LIGA Selbstvertretung, der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) sowie des Forums behinderter Juristinnen und Juristen.