Der stellvertretende Vorsitzende Ernst Hauck schreibt in der "Herder Korrespondenz" (Oktober), das Verfahren sei "betroffenenfreundlich, sinnvoll und wertungskonsistent".
Laut Hauck wurde ein Hauptkritikpunkt an der Arbeit der UKA, nämlich lange Wartezeiten für Betroffene, ausgeräumt, und die Verfahren seit Herbst 2021 wurden deutlich beschleunigt. So liege die durchschnittliche Wartezeit vom Eingang des Antrags bis zur Entscheidung inzwischen bei unter sechs Monaten.
Anfangs hätten Betroffene im Durchschnitt mehr als zwölf Monate warten müssen.
Kommission von der DBK eingerichtet worden
Vergleichbare Verfahren an Sozialgerichten dauerten in der Regel deutlich länger, so Hauck, ehemals Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht. Zu Verzögerungen komme es nur bei wenigen Anträgen, etwa wenn Unterlagen fehlten oder Teile des Sachverhalts unklar seien.
Die Kommission war zum 1. Januar 2021 von den katholischen deutschen Bischöfen in Bonn eingerichtet worden. Inzwischen umfasst sie elf Mitglieder, die darüber entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten.