Bis Ende 2023 wird es in 30 von insgesamt 40 Gemeinden Personen für die sogenannte außerordentliche Taufspendung geben, wie das Ruhrbistum am Montag mitteilte. Eine entsprechende Beauftragung haben bislang 34 Gemeinde- und Pastoralreferenten und -referentinnen von Bischof Franz-Josef Overbeck erhalten.
In Todesgefahr darf jeder taufen
Die Fachkräfte übernehmen in der Regel verschiedene seelsorgerliche Aufgaben in den Pfarreien, zum Beispiel die Vorbereitung auf die Taufe. Die Taufe an sich dürfen in der katholischen Kirche aber grundsätzlich nur Diakone, Priester und Bischöfe spenden. Es gibt jedoch Ausnahmen. So darf in Todesgefahr jeder taufen. Zudem bestimmt das Kirchenrecht, dass ein Bischof andere mit der Taufe beauftragen kann, wenn ein "ordentlicher Spender nicht anwesend oder verhindert ist".
Bischof Overbeck nannte Strukturwandel und Priestermangel als Gründe für die außerordentliche Taufspendung in seiner Diözese. Aus pastoraler Notwendigkeit in krisenhaften Zeiten nutze er die Möglichkeiten des Kirchenrechts. Die "Zeit der Krise" sei auch eine "Zeit der Chancen".
Auch weiterhin Priester als Taufspender
Overbeck hatte im März als erster Bischof in Deutschland 17 Pastoral- und Gemeindereferentinnen sowie 1 Gemeindereferenten für die Taufspendung beauftragt. Vergangenen Sonntag beauftragte er weitere 16 Fachkräfte ebenfalls in einem Gottesdienst. Das Bistum betonte, dass auch weiterhin Priester die Taufe spenden werden.