Am letzten Tag der Beratungen in Magdeburg wurden Beschlüsse gefasst, die die Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) betreffen. Ein Überblick:
HAUSHALT UND FINANZEN
Der Etat der EKD, der sich wesentlich aus Umlagen der 20 Landeskirchen speist, soll im nächsten Jahr rund 247 Millionen Euro umfassen, nach 246,1 Millionen im laufenden Jahr. Das beschloss die Synode am Mittwoch einstimmig.
BETEILIGUNGSFORUM
Die Synode hat sich in einem einstimmig angenommenen Antrag selbst verpflichtet, dass alle kirchenpolitischen Beschlüsse auf Ebene der EKD zum Umgang mit sexualisierter Gewalt zunächst im Beteiligungsforum beraten werden. Zudem soll eine dauerhafte und angemessene Finanzierung des Beteiligungsforums sichergestellt werden.
SEXUALISIERTE GEWALT
Das Kirchenamt der EKD soll auf einstimmigen Wunsch der Synode das Disziplinargesetz der EKD so ändern, dass Betroffene mehr Rechte in den Disziplinarverfahren gegen Täter erhalten. Betroffene sollen etwa rechtliche Beratung und ein Informationsrecht erhalten.
UKRAINE
In einem einstimmig beschlossenen Antrag hat die Synode zwar ihre Solidarität mit der Ukraine bekundet, hielt aber zugleich fest, dass innerkirchlich kontrovers darüber gestritten wird, «welche konkreten Mittel zur Unterstützung der Ukraine geeignet und ethisch zu rechtfertigen sind». Eine Positionierung zu deutschen Waffenlieferungen vermied das Kirchenparlament.
MIGRATION
Die Synode hat den Rat der EKD beauftragt, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass das Bundesprogramm zur Aufnahme gefährdeter Afghanen ausreichend und langfristig finanziert wird, weitere alternative Fluchtwege aus Afghanistan geschaffen werden sowie ein großes Aufnahmekontingent für Deutschland über das UNHCR-Resettlement-Programm aufgebaut wird. Auch Hürden im Familiennachzug für afghanische Familienmitglieder müssten abgebaut werden.
FLÜCHTLINGE
Die Synode warnt laut einem einstimmig beschlossenen Antrag davor, die Situation der geflüchteten ukrainischen Staatsbürger gegen die Situation anderer Geflüchteter auszuspielen.
Sie bittet den Rat der EKD, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, im Rahmen einer humanitären Flüchtlingspolitik Asylverfahren zu beschleunigen, damit Menschen schneller einen Aufenthaltstitel erhalten. Außerdem spricht sich die Synode für einen "Spurwechsel" von Geflüchteten aus, wenn sie einen Arbeitsplatz haben und dauerhaft in Deutschland bleiben wollen. Zudem appellierte das Kirchenparlament, dass die völkerrechtswidrige Praxis der Pushbacks von Geflüchteten zurück an die libysche Küste oder von den ägäischen Inseln zurück in türkische Gewässer öffentlich skandalisiert und unterbunden wird und dass die italienische Regierung Geflüchteten, deren Schiffe an den Küstenstädten angelegt haben, Aufnahme und die Beantragung eines Asylverfahrens gewährt.
KLIMANEUTRALITÄT
Die Synode hat in einem Beschluss die 20 evangelischen Landeskirchen dazu aufgefordert, bis 2035 Klimaneutralität zu erreichen. Zudem soll der Synode jährlich über Fortschritte berichtet werden. Die Delegierten erwarten laut dem einstimmigen Beschluss, dass die Fortschrittsberichte konkrete Maßnahmen benennen, wie mögliche Umsetzungsrückstände zeitnah aufgeholt werden können.
TEMPOLIMIT
Die Synode stellt sich hinter politische Bemühungen um ein allgemeines Tempolimit auf deutschen Straßen. Dieses solle höchstens 120 km/h betragen, heißt es in dem Beschluss, der bei einer Nein-Stimme und wenigen Enthaltungen angenommen wurde. Zugleich soll bei Fahrten im kirchlichen Kontext ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen eingehalten werden. Auf der nächsten Synodentagung im November 2023 soll das Thema Klimaschutz und Mobilität auf die Agenda.
ERNÄHRUNG
Die Synode hat den Rat der EKD durch einen Beschluss beauftragt, sich gegenüber der Bundesregierung und den EU-Institutionen für eine gerechte Verteilung von Nahrungsmitteln weltweit einzusetzen. So sollen agrarökologische Ansätze gefördert werden, die Abhängigkeiten von Energie, Düngemitteln und Pestiziden reduzieren.
ARMUT
Die Synode hat die Politik aufgefordert, ein Instrument wie das Bürgergeld zu entwickeln, durch das soziale Teilhabe gesichert werden soll. Es soll Qualifizierung und dadurch nachhaltige Vermittlung in Arbeit stärken und alle bisherigen Bezieher von Grundsicherung aus Altersgründen oder Erwerbsunfähigkeit einschließen. Zudem soll es den sozialen Arbeitsmarkt langfristig sichern und das Recht auf bezahlbaren und sicheren Wohnraum verwirklichen.