Das teilte Übergangsverwalter Michael Bredeck mit. Seit dem altersbedingten Rücktritt von Erzbischof Hans-Josef Becker am 1. Oktober ist der Erzbischöfliche Stuhl vakant.
Das Ende November von den deutschen Bischöfen beschlossene Arbeitsrecht sieht unter anderem vor, dass Kirchenmitarbeitende in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft nicht mehr mit einer Kündigung rechnen müssen.
Umsetzen kann jeder Ortsbischof
Das betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen, die in der katholischen Kirche oder bei der Caritas tätig sind. Die Neufassung ist zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Umsetzen muss sie jeder einzelne Ortsbischof, um Rechtswirksamkeit zu entfalten.
Laut Bredeck entsprechen die Regelungen der geänderten Grundordnung im Wesentlichen der im Erzbistum Paderborn bereits geltenden Rechtspraxis. Es sei notwendig, für die Zeit der Vakanz des Erzbischöflichen Stuhles Rechtssicherheit zu gewährleisten.